8. September 2026, 13:51

Suchen

St. Gallen hält an Vogeljagd fest – Zürich zieht die Konsequenzen

St. Gallen hält Eichelhäher, Elster und Türkentaube auf der Jagdliste. Zürich schützt sie längst – weil sie kaum Schäden verursachen und ihre Bejagung nicht nötig ist.

Eichelhäher, Elstern und Türkentauben verursachen kaum relevante landwirtschaftliche Schäden.

Während der Kanton Zürich diese Erkenntnis in seiner Jagdverordnung umgesetzt und die Arten geschützt hat, will die St. Galler Regierung an ihrer Bejagung festhalten. Der Unterschied zeigt: Es geht nicht zwingend um Wissenschaft oder Notwendigkeit, sondern um kantonale Jagdpolitik.

Im Kanton St. Gallen dürfen Eichelhäher, Elstern, Türkentauben und weitere Vogelarten weiterhin geschossen werden. Für Eichelhäher und Elster reicht die Jagdzeit vom 1. August bis zum 15. Februar. Gleichzeitig hat der wenige Kilometer entfernte Kanton Zürich diese Arten von der Liste jagdbarer Vögel gestrichen – ausdrücklich mit der Begründung, ihre Bejagung sei nur in Einzelfällen sinnvoll und sie verursachten in der Landwirtschaft kaum Schäden.

Dieser kantonale Gegensatz wirft eine grundlegende Frage auf: Weshalb soll ein Eichelhäher auf Zürcher Boden geschützt sein, während er in St. Gallen als jagdbares Ziel gilt? Die Tiere unterscheiden nicht zwischen Kantonsgrenzen. Ihre ökologische Funktion ebenso wenig.

St. Gallen sagt Nein

Ausgangspunkt ist ein Vorstoss des St. Galler GLP-Kantonsrats Andreas Bisig. Er verlangte eine Überprüfung der Liste jagdbarer Vogelarten. Seine Kritik: Im Kanton würden weiterhin Arten als jagdbar geführt, obwohl sie kaum relevante Schäden anrichteten. Namentlich verwies er auf den Eichelhäher; auch das Birkhuhn wurde angesprochen, dessen Bestände schweizweit unter Druck stehen.

Die St. Galler Regierung lehnt eine Anpassung ab. Sie erklärt, die Auswahl jagdbarer Arten erfolge nicht aufgrund ihres Schadenpotenzials, sondern «primär aufgrund des Artenschutzes». Der Eichelhäher sei im Kanton nicht bedroht, beim Birkhuhn würden die Bestände als stabil eingeschätzt. Deshalb bestehe kein Bedarf für strengere Regeln.

Diese Logik überzeugt nicht. Dass eine Art gegenwärtig nicht auf einer Roten Liste steht, beantwortet nicht die Frage, weshalb sie getötet werden soll. «Nicht bedroht» kann höchstens erklären, warum eine Art nicht besonders geschützt werden muss. Es ist jedoch keine fachliche Begründung dafür, sie zur Freizeitjagd freizugeben.

Die geltende St. Galler Verordnung enthält nur wenige kantonal zusätzlich geschützte Tierarten, darunter Schneehase, Schneehuhn und Waldschnepfe. Für die übrigen jagdbaren Tiere verweist sie grundsätzlich auf die bundesrechtlichen Jagd- und Schonzeiten. Damit übernimmt St. Gallen einen grossen Teil der bundesrechtlich möglichen Jagd, statt den kantonalen Handlungsspielraum für einen vorsorglichen Schutz nicht bedrohter Arten zu nutzen.

Zürich entscheidet anders

Der Kanton Zürich hat gezeigt, dass es anders geht. Mit einer Änderung der kantonalen Jagdverordnung vom 18. Juni 2025 wurden Eichelhäher, Elster und Türkentaube aus der Liste der jagdbaren Arten entfernt. Die Begründung des Regierungsrats ist klar: Ihre Bejagung sei «nur in Einzelfällen sinnvoll»; in der Landwirtschaft verursachten sie «kaum Schäden».

Die Formulierung ist bemerkenswert, weil sie das zentrale Kriterium offenlegt: Wenn keine relevanten Schäden vorliegen und keine reguläre Bejagung erforderlich ist, entfällt die sachliche Grundlage für eine pauschale Jagdfreigabe. Zürich behielt andere Arten auf der Liste, etwa Rabenkrähe, Saatkrähe, Nebelkrähe und Ringeltaube. Bei diesen verwies der Regierungsrat auf dokumentierte Entschädigungszahlungen aus dem Wildschadenfonds sowie auf teils steigende Bestände.

Das bedeutet nicht, dass jede verbleibende Jagdfreigabe automatisch gerechtfertigt wäre. Es zeigt aber, dass eine Regierung zwischen Arten differenzieren und ihre Entscheidungen zumindest an konkreten Schadenangaben ausrichten kann. Beim Eichelhäher, bei der Elster und bei der Türkentaube kam Zürich zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.

Zürich ging zudem über den Artenschutz hinaus: Die Jagd auf Wasservögel wurde in Auengebieten, Mooren, Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung und weiteren bedeutenden Feuchtgebieten untersagt. Der Regierungsrat begründete dies mit dem Schutz seltener und störungsempfindlicher Arten sowie dem Umstand, dass Jagd selbst ein Störfaktor für Wildtiere ist.

Kein Naturgesetz an Kantonsgrenzen

Die gegensätzlichen Regelungen sind keine Folge unterschiedlicher Biologie. Ein Eichelhäher ist nicht weniger schützenswert, weil er von Zürich nach St. Gallen fliegt. Seine Lebensweise, sein Schmerzempfinden und seine Funktion im Wald enden nicht an einer Verwaltungsgrenze.

Der Eichelhäher ist in weiten Teilen der Schweiz verbreitet. Er sammelt im Herbst Eicheln und Nüsse, versteckt sie als Wintervorrat und trägt damit zur natürlichen Verbreitung von Bäumen bei. Nicht wiedergefundene Samen können im Frühling keimen. Der Kanton Solothurn bezeichnet den Vogel deshalb als wichtigen Teil der Samenverbreitung.

Fachliteratur unterstreicht diese Funktion: Eichen mit ihren schweren Samen sind auf Tiere angewiesen, welche die Samen transportieren. Untersuchungen zeigen, dass Eichelhäher Eicheln über weite Distanzen verbreiten, ihre Versteckaktivität die Keimlinge räumlich verteilt und die Eicheln teilweise vor Kleinsäugern schützt.

Der Eichelhäher ist damit kein überflüssiges «Jagdobjekt», sondern Teil eines komplexen Waldökosystems. Er verbreitet Samen, unterstützt die natürliche Waldverjüngung und erfüllt als Allesfresser weitere ökologische Funktionen. Wer ihn ohne konkret belegten Zweck zum Abschuss freigibt, ignoriert diese Zusammenhänge.

Abschüsse ohne erkennbaren Zweck

Im Kanton St. Gallen wurden im vergangenen Jahr gemäss kantonaler Jagdstatistik unter anderem 18 Elstern und 16 Eichelhäher geschossen. Solche Zahlen sind klein im Verhältnis zum gesamten Jagdgeschehen, aber gerade das macht die Frage nach dem Zweck umso drängender: Wenn die Abschüsse weder der Abwendung relevanter Schäden noch einer klar begründeten Schutzmassnahme dienen, weshalb werden sie überhaupt ermöglicht?

Eine minimale Anzahl getöteter Tiere ist kein Argument für deren Tötung. Im Gegenteil: Wenn für eine Art kaum Schäden dokumentiert sind und die Bejagung nur eine Nebenrolle spielt, wäre es einfach und folgerichtig, sie wie Zürich aus der Liste jagdbarer Tiere zu entfernen.

Die Zürcher Verordnungsänderung zeigt zudem, dass ein Schutz dieser Arten keine neuen Kosten und keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für Kanton oder Gemeinden verursachen muss. Der Regierungsrat hielt ausdrücklich fest, dass aus der Anpassung weder Mehrkosten noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.

Artenschutz darf nicht selektiv sein

Die St. Galler Regierung beruft sich auf «Artenschutz», um den Schutz nicht auszuweiten. Doch Artenschutz erschöpft sich nicht darin, Arten erst dann ernst zu nehmen, wenn ihr Bestand bereits eingebrochen ist. Moderner Naturschutz sollte präventiv handeln: unnötige Belastungen vermeiden, Lebensräume sichern und Tiere nicht ohne zwingenden Grund einer tödlichen Freizeitnutzung aussetzen.

Das Vorsorgeprinzip ist besonders wichtig, weil Jagd weit mehr bewirkt als die Zahl der getöteten Tiere. Jagdbetrieb erzeugt Störung. Tiere werden aufgescheucht, Fluchtverhalten kostet Energie, soziale Gruppen können auseinandergerissen werden, und sichere Rückzugsräume verlieren ihre Funktion. Selbst der Zürcher Regierungsrat hält fest, dass Jagd einen Störfaktor für Wildtiere darstellt.

Wer behauptet, eine Art sei nicht bedroht, sagt damit nichts über die Belastung einzelner Tiere, über die Störung ihrer Population oder über die Legitimität eines Abschusses aus. Bestandsschutz allein ist kein umfassender Tierschutz.

Wenn ein Kanton Tiere ohne nachweisbar dargelegten Nutzen zur Jagd freigibt, geht es nicht bloss um Verordnungen und Listen. Es geht auch um die Frage, wie politische Macht gegenüber jenen eingesetzt wird, die keine Stimme im Parlament haben.

Ein spiritueller Lehrer, dessen Kritik an Jagd und Politik bis heute provoziert, sah in beiden Bereichen dieselbe Versuchung: das Bedürfnis, über Schwächere zu bestimmen. Seine Sicht ist keine naturwissenschaftliche Erklärung und ersetzt keine politische Analyse. Sie benennt jedoch eine ethische Frage, die in Jagdverordnungen oft ausgeblendet wird: Darf ein Mensch oder eine Behörde über das Leben eines wehrlosen Tieres verfügen, wenn kein zwingender Grund dafür vorliegt?

Für ihn war die Hobby-Jagd kein Sport und kein Naturdienst, sondern ein einseitiges Spiel. Das Tier hat seinen Regeln nie zugestimmt und kann sich der Waffe nicht entziehen. Politik wird nach dieser Lesart dort zum Ego-Spiel, wo sie nicht schützt, sondern über Leben und Tod verfügt.

Gerade deshalb genügt der Hinweis nicht, eine Vogelart sei «nicht bedroht». Fehlende akute Gefährdung ist keine Erlaubnis zum Töten. Eine verantwortliche Politik müsste darlegen, weshalb ein Tier sterben soll – nicht bloss, weshalb es bisher noch nicht ausgestorben ist.

Eine Frage der politischen Haltung

Das Problem liegt tiefer als bei einer einzelnen Regierung. In der Schweiz setzt der Bund mit dem Jagdgesetz zwar den rechtlichen Rahmen. Die Kantone regeln und planen die Jagd jedoch konkret: Sie legen ihre Detailvorschriften fest, bestimmen Jagdzeiten, können Arten weitergehend schützen und entscheiden damit wesentlich darüber, welche Tiere als jagdbar gelten.

Damit hängt das Leben eines Eichelhähers nicht allein von seiner ökologischen Bedeutung oder von möglichen Schäden ab. Es hängt auch davon ab, in welchem Kanton er fliegt und ob die dortigen politischen Behörden bereit sind, überlieferte Jagdfreigaben kritisch zu überprüfen.

Zürich hat bei Eichelhäher, Elster und Türkentaube entschieden, dass geringe landwirtschaftliche Schäden und eine nur in Einzelfällen sinnvolle Bejagung keine Grundlage für eine reguläre Jagdfreigabe bilden. St. Gallen hält an der bisherigen Regelung fest. Derselbe Vogel wird damit in zwei Nachbarkantonen grundlegend verschieden behandelt.

Das ist keine objektiv vorgegebene Notwendigkeit. Es ist eine politische Entscheidung. Politische Entscheidungen spiegeln Mehrheitsverhältnisse, Verwaltungspraktiken, Traditionen und die Bereitschaft, Jagdprivilegien an transparenten, wissenschaftlich überprüfbaren Kriterien zu messen.

Wo die Jagd als Normalzustand gilt, wird die Beweislast oft umgekehrt: Nicht die Behörden müssen plausibel erklären, weshalb ein Tier getötet werden soll. Tierschutz und Naturschutz müssen begründen, weshalb es leben darf. Gerade bei Arten ohne relevantes Schadenpotenzial ist diese Umkehr der Beweislast ethisch und politisch nicht hinnehmbar.

St. Gallen sollte deshalb dem Zürcher Beispiel folgen und Eichelhäher, Elster und Türkentaube von der Liste jagdbarer Arten streichen. Solange für ihre reguläre Bejagung kein konkreter, nachvollziehbar belegter Zweck ausgewiesen wird, fehlt die Grundlage, ihr Leben für die Freizeitjagd freizugeben.

Mehr zum Eichelhäher und seiner Funktion im Wald: Der Eichelhäher in der Schweiz – natürlicher Baumpflanzer im Fadenkreuz der Niederjagd.

Dossier Jagdverwaltung St. Gallen:

Wutausbruch führt zum Waffenentzug – wann zieht die Schweiz endlich Konsequenzen?

Nach einem Wutausbruch an einer gesperrten Strasse entzieht Trient einem Hobby-Jäger die Jagdwaffenlizenz und verbietet ihm den Besitz von Waffen und Munition. Der Fall wirft auch in der Schweiz Fragen zu Jagdwaffen, Gewalt, Kontrollen und behördlicher Verantwortung auf.

Ein Hobby-Jäger aus dem Val di Sole im Trentino verliert nach einem Wutausbruch seine Jagdwaffenlizenz.

Gleichzeitig wird ihm der Besitz von Waffen und Munition verboten. Der Fall zeigt, weshalb auch die Schweiz ihre Kontrollen bewaffneter Hobby-Jäger deutlich verschärfen muss: Wer privat tödliche Waffen besitzt und sie im Wald, in den Bergen und in weiteren frei zugänglichen Lebensräumen führt, muss fortlaufend auf Zuverlässigkeit und Eignung überprüft werden.

Die Behörden griffen nicht erst ein, nachdem jemand angeschossen oder getötet worden war. Sie handelten präventiv. Genau darin liegt die Bedeutung dieses Falls.

Wutausbruch – dann Waffenentzug

Auslöser war ein Vorfall im vergangenen April bei einer Radsportveranstaltung. Eine Strasse war aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gesperrt worden. Nach der Rekonstruktion der Carabinieri reagierte der Hobby-Jäger mit einem Wutausbruch, widersetzte sich den angeordneten Einschränkungen und versuchte trotz Sperrung, die Strasse zu überqueren.

Nach Vorlage des Berichts der Carabinieri ordnete der Polizeipräsident von Trient den Entzug der Jagdwaffenlizenz an. Zusätzlich wurde dem Mann der Besitz von Waffen und Munition verboten.

Die Behörde beurteilte damit nicht allein einen Verkehrs- oder Ordnungsfall. Sie stellte die entscheidende Frage: Ist eine Person, die bei einer behördlichen Sicherheitsanordnung die Kontrolle verliert, weiterhin geeignet, Waffen zu besitzen und zu führen?

Mit dem Entzug der Jagdwaffenlizenz und dem Verbot des Waffen- und Munitionsbesitzes verneinte die Behörde seine weitere waffenrechtliche Eignung.

Das ist keine «Schikane gegen Jäger». Es ist eine notwendige Schutzmassnahme. Wer auf eine vorübergehende Strassensperrung mit Wut und Widerstand reagiert, liefert den Behörden einen nachvollziehbaren Anlass, die Eignung zum Besitz tödlicher Waffen neu zu prüfen. Der Zugang zu Jagdwaffen ist kein Grundrecht und kein lebenslanges Privileg.

Tödliche Waffen für ein Hobby

Hobby-Jagd wird gerne als Tradition, Naturerlebnis oder Dienst an der Allgemeinheit dargestellt. Tatsächlich handelt es sich um eine Freizeitbeschäftigung, für die Privatpersonen Zugang zu tödlichen Waffen erhalten und Wildtiere verfolgen, verletzen und töten dürfen.

Wer mit Jagdwaffen unterwegs ist, trägt deshalb eine weit höhere Verantwortung als jemand, der lediglich ein Freizeitgerät benutzt. Jagdwaffen sind keine harmlose Sportausrüstung. Sie können Menschen, Haus- und Nutztiere sowie Wildtiere innert Sekunden töten oder schwer verletzen.

Ein Jagdpatent darf nie als Blankoscheck verstanden werden. Ebenso wenig genügt es, einmal eine Prüfung bestanden zu haben. Persönliche Krisen, Aggression, Gewalt, Kontrollverlust, Alkohol- oder Drogenprobleme, gesundheitliche Veränderungen und sinkende körperliche oder kognitive Fähigkeiten können sich erst Jahre später zeigen. Behörden müssen deshalb jederzeit eingreifen können – und sie müssen dies auch tun.

Die Grosskontrolle bei Hobby-Jägern im Kanton Schwyz war ein Schritt in die richtige Richtung. Kantonspolizei und Wildhut kontrollierten Jagdpatente, Jagdzeiten, Abschusskontingente, Fahrzeuge und Waffenhandhabung. Weitere unangekündigte Kontrollen sind vorgesehen. Dass einzelne Hobby-Jäger dies als übertrieben empfinden, ist kein Argument gegen die Kontrolle. Wer eine tödliche Waffe trägt, muss sich überprüfen lassen, ob er oder sie dazu berechtigt ist.

Der Femizid von Faido

Wie verheerend die Folgen eines unzureichend kontrollierten Zugangs zu Waffen sein können, zeigte sich im Tessin im Juli 2026. In Faido wurde eine 56-jährige Frau mit einer Kopfschussverletzung aufgefunden; sie starb kurz darauf im Spital. Als mutmasslicher Täter galt ihr 59-jähriger Ex-Mann, ein Hobby-Jäger aus Leontica.

Am folgenden Tag kam es in Leontica zu einer Explosion in einem Haus des Bruders des mutmasslichen Täters. Mehrere Einsatzkräfte wurden verletzt, ein Polizist geriet unter Trümmer. Der Mann starb bei der Explosion. Die Tessiner Polizei prüfte, ob die Detonation vorbereitet worden war und ob Schüsse dazu dienten, Polizeikräfte in das Gebäude zu locken.

Der mutmassliche Täter besass legal mehrere Waffen. Zum Zeitpunkt der Recherche war offen, welche Waffe beim Femizid eingesetzt worden war, ob ein Schalldämpfer verwendet wurde und in welchem rechtlichen Status sich allfällige jagdlich verwendbare Waffenkomponenten befanden. Diese Fragen sind Gegenstand der Ermittlungen und dürfen nicht vorweggenommen werden.

Jede Hobby-Jagd ist Gewalt gegen Tiere. Wer ein Jagdpatent löst, beantragt nicht bloss Zugang zur Natur, sondern die staatliche Erlaubnis, fühlende Lebewesen mit Waffen zu verfolgen, zu verletzen und zu töten. Der Femizid von Faido betrifft zusätzlich Gewalt gegen einen Menschen und darf nicht relativiert werden. Er zeigt jedoch, welche zusätzlichen Risiken entstehen, wenn ein System privaten Freizeitjägern den Zugang zu mehreren tödlichen Waffen eröffnet und Warnsignale nicht früh genug zu einem Entzug führen.

Der Beitrag «Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern» beleuchtet den Zusammenhang von Waffenbesitz, fehlender Transparenz über Bewilligungen und der Verantwortung der Behörden, Gefährdungslagen rechtzeitig zu erkennen.

Kein Zufall, sondern ein Kontrollproblem

Der Femizid von Faido steht im Kontext weiterer dokumentierter Vorfälle im Umfeld von Hobby-Jagd, Jagdwaffen und jagdlicher Ausrüstung. Die IG Wild beim Wild sammelt und ordnet diese Fälle in der Kategorie «Kriminalität & Jagd». Dort kann sich jede und jeder selbst ein Bild von Gewalt, Tötungsdelikten, Drohungen, Wilderei, Waffenmissbrauch, Regelverstössen und weiteren Missständen machen.

Diese Sammlung ist keine amtliche Kriminalstatistik. Sie erlaubt daher keine seriöse Prozentrechnung über den Anteil gewalttätiger Hobby-Jäger. Sie zeigt jedoch, dass Jagdbehörden und Jagdlobby die Fälle nicht einfach als völlig unabhängige, bedeutungslose «Einzelfälle» abtun können. Wiederkehrende Vorfälle mit Waffen, Aggression, Wilderei, Fehlabschüssen und erheblichen Sicherheitsrisiken verlangen eine systematische Antwort.

Auch die Sicherheitsbilanz der Jagd ist gravierend. Im Avers erschoss ein Hobby-Jäger ein Pferd auf einer Weide, nachdem er es offenbar mit einem Hirsch verwechselt hatte. Sein Jagdpatent wurde eingezogen. Der Fall ist im Beitrag «Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben» dokumentiert.

In Graubünden registrierten die Behörden 2016 bei 5’512 Teilnehmenden an der Hochjagd 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen; 1’013 der registrierten Vorgänge betrafen Fehlabschüsse. 2017 wurden bei 5’532 Teilnehmenden 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen gezählt, davon 1’146 Fehlabschüsse. Diese Zahlen betreffen Vorgänge, nicht zwingend einzelne Personen. Sie zeigen dennoch ein Ausmass an Fehlhandlungen, das mit der Erzählung einer durchgehend sicheren und kontrollierten Freizeitjagd nicht vereinbar ist.

2016 wurden in Graubünden zudem 1’242 Nachsuchen mit Schweisshunden registriert, wovon 59 Prozent erfolgreich endeten. Das bedeutet zugleich, dass eine grosse Zahl angeschossener Tiere nicht oder nicht rechtzeitig gefunden werden konnte. Bei 516 Nachsuchen nach angeschossenen Hirschen wurde knapp die Hälfte der Tiere nicht gefunden.

Jagdämter tragen Verantwortung

Jagdämter und Waffenbehörden können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Schützen abschieben. Sie entscheiden, wer Jagdpatente und Waffenbewilligungen erhält. Sie setzen Jagdzeiten fest, bestimmen Abschusspläne und Ausbildungsanforderungen, überwachen Verstösse und verfügen im Ernstfall Entzüge.

Wenn Fehlabschüsse, verletzte und nicht gefundene Wildtiere, Jagdunfälle oder missbräuchliche Waffenverwendung bekannt werden, müssen die zuständigen Behörden nicht nur Einzelfälle verwalten. Sie müssen prüfen, ob ihre Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionspraxis ausreichend ist.

Notwendig sind regelmässige, unangekündigte und unabhängige Kontrollen in Jagdgebieten. Es braucht wiederkehrende Überprüfungen der persönlichen, körperlichen und psychischen Eignung zum Besitz und Führen von Jagdwaffen, verbindliche Sicherheits- und Schiessnachweise sowie rasche Interventionen bei Drohungen, häuslicher Gewalt, schweren Konflikten, Kontrollverlust oder akuten Krisen.

Ebenso nötig sind öffentlich zugängliche Statistiken über Kontrollen, Beanstandungen, Waffenentzüge, Sicherstellungen, Wilderei, Fehlabschüsse, Nachsuchen, Unfälle und Gewaltvorfälle. Nur Transparenz ermöglicht es der Öffentlichkeit zu prüfen, ob Jagdämter ihre Schutzpflicht tatsächlich wahrnehmen.

Wald und Berge sind kein Jagdclub

Wald, Berg und Alp sind keine exklusiven Räume für bewaffnete Freizeitjäger. Sie gehören den Menschen, die dort leben, wandern, Velo fahren, arbeiten und Tiere halten – und vor allem den Wildtieren, die dort ihren Lebensraum haben.

Ein Jagdpatent verleiht kein Eigentumsrecht auf Wege, Täler oder Wildbestände. Gerade Graubünden kennt im Patentsystem keine persönlichen Jagdreviere. Dennoch verhalten sich einzelne Hobby-Jäger, als gehörten ihnen bestimmte Landschaftsräume und als müssten andere Menschen während der Jagdzeit zurückweichen. Der Beitrag «Wem Wald und Berge gehören – und wer dort Tiere töten darf» ordnet dieses Anspruchsdenken ein.

Die Lehre aus Trient ist einfach: Behörden dürfen nicht abwarten, bis aus Wut Gewalt wird und aus Gewalt eine Tragödie. Wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit entstehen, müssen Jagdwaffen und Munition rasch aus dem Zugriff genommen werden.

Solange private Hobby-Jagd erlaubt bleibt, braucht es deutlich strengere Regeln, fortlaufende Eignungsprüfungen, wirksame Kontrollen und vollständige Transparenz. Langfristig ist die private Hobby-Jagd nicht zu rechtfertigen. Falls Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich nachweislich nötig sind, müssen sie durch professionell ausgebildete, staatlich kontrollierte Fachpersonen erfolgen – nicht durch ein Hobby-System, das Privatpersonen Waffen und eine Lizenz zum Töten überlässt.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Audio zum Beitrag

0:00 -0:00
Alle Lieder

08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben

Ein erschossenes Pferd im Avers, zwei tödliche Abstürze im Tessin und jährlich Hunderte Jagdunfälle: Warum kantonale Jagdämter ihre Verantwortung für die Risiken der Hobby-Jagd nicht auf einzelne Schützinnen und Schützen abschieben können.

Ein Pferd wird im Bündner Avers mit einem Hirsch verwechselt und erschossen.

Im Tessin sterben am ersten Jagdwochenende innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Beide Ereignisse machen sichtbar, was Jagdämter gern individualisieren: Die einzelne Person trägt den Finger am Abzug und entscheidet über den nächsten Schritt im Gelände. Doch die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei schaffen, bewilligen und finanzieren das System, in dem diese Risiken überhaupt entstehen.

Die Jagd ist keine private Wanderung und kein unverbindliches Freizeitspiel. Sie ist ein staatlich reguliertes, kostenpflichtiges und behördlich organisiertes System, in dem Privatpersonen mit Waffen Wildtiere verfolgen und töten. Wo dieses System zu Fehlabschüssen, angeschossenen Tieren, Verletzungen oder Todesfällen führt, endet die Verantwortung nicht beim einzelnen Hobby-Jäger.

Pferd statt Hirsch im Avers

Am frühen Sonntagmorgen wurde im Averser Ortsteil Cröt GR ein Pferd auf einer Weide durch einen Jagdschuss getötet. Der Schütze hatte das Tier offenbar mit einem Hirsch verwechselt. Er meldete den Vorfall, worauf ihm das Jagdpatent abgenommen wurde. Für den betroffenen Hof und die Menschen, die sich um das Pferd kümmerten, bleibt ein Tier tot – weil ein Mensch unter Bedingungen schoss, unter denen er sein Ziel offensichtlich nicht zweifelsfrei erkannt hatte.

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden erklärte gegenüber Blick, die Schusszeiten seien in den Jagdbetriebsvorschriften festgelegt und orientierten sich an den Lichtverhältnissen der Jahreszeit. Schlussendlich liege es aber beim Jäger selbst, zu entscheiden, ab wann er ein Tier korrekt ansprechen könne. Zugleich bezeichnete das Amt den Vorfall als «Einzelfall».

Diese Erklärung ist ungenügend.

Natürlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung: Wer nicht sicher weiss, welches Tier vor ihm steht, ob es freigegeben ist und ob ein sicherer Kugelfang vorhanden ist, darf nicht schiessen. Beim Pferd im Avers war diese Pflicht offenkundig nicht erfüllt.

Doch wenn das Amt sagt, die Verantwortung liege beim Jäger, beschreibt es nur die letzte Sekunde vor dem Schuss. Es verschweigt seine eigene Rolle. Das Amt bestimmt die Regeln, die Jagdzeiten und die Abschussplanung. Es erteilt Jagdberechtigungen, legt die Anforderungen für die Jagd fest, verwaltet Patente und organisiert eine Jagdform, bei der Tausende Freizeitpersonen in kurzer Zeit mit Gewehren unterwegs sind. Wer diesen Rahmen setzt, kann sich bei seinen vorhersehbaren Folgen nicht aus der Verantwortung ziehen.

«Einzelfall» gegen die eigene Statistik

Die Verwechslung eines Pferdes mit einem Hirsch mag in dieser konkreten Form selten sein. Fehlabschüsse, Regelverstösse und angeschossene Tiere sind in Graubünden jedoch kein Ausnahmephänomen.

2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil. Im gleichen Jahr registrierte das Amt 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung: insgesamt 1’201 Vorgänge. In 1’013 Fällen ging es um Fehlabschüsse.

Ein Jahr später lagen die Werte noch höher. 2017 nahmen 5’532 Personen an der Hochjagd teil. Das Amt verzeichnete 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen, insgesamt 1’384 Vorgänge. Davon betrafen 1’146 Fälle Fehlabschüsse.

Diese Zahlen bedeuten nicht, dass jede fünfte Person persönlich gebüsst oder angezeigt wurde; mehrere Vorgänge können dieselbe Person betreffen. Als Systembilanz sind sie dennoch klar: 2016 kam auf knapp fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang, 2017 auf rund vier. Wer bei solchen Dimensionen einen tödlichen Fehlabschuss als «Einzelfall» abtut, spricht über den Sonderfall Pferd – aber nicht über die dokumentierte Fehlerquote im Jagdbetrieb.

Hinzu kommt das Leiden von Tieren nach Schüssen. 2016 mussten in Graubünden 1’242 Nachsuchen durch Schweisshundeführer durchgeführt werden. Nur 59 Prozent davon waren erfolgreich. Nicht jede Nachsuche betrifft zwingend ein angeschossenes Wildtier, denn auch Kontrollsuchen oder Verkehrsunfälle sind erfasst. Trotzdem zeigt die Zahl, wie oft Tiere gesucht werden müssen und wie häufig ihr Verbleib ungeklärt bleibt.

SRF berichtete für 2016, dass 516 Hirsche nach einem Schuss gesucht werden mussten – 9,5 Prozent aller Hirschabschüsse. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde nicht gefunden. Über mehrere Jahre lag der Anteil der Hirsche, bei denen nach einem Schuss eine Nachsuche nötig wurde, zwischen 8,8 und 11 Prozent.

Die Jagd wird gern als «ethisches Handwerk» bezeichnet. Ein Handwerk müsste jedoch an seiner Verlässlichkeit gemessen werden: an präzisem Arbeiten, klaren Qualitätsstandards, wirksamer Kontrolle und konsequenten Folgen bei Fehlern. Wenn auf knapp vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang entfällt und bei etwa jedem zehnten Hirsch eine Nachsuche nötig wird, ist die Selbstbeschreibung als verlässliches Handwerk nicht überzeugend.

Wer bei 5’512 Jagdteilnehmenden 1’201 Buss- und Anzeigevorgänge registriert, kann nicht glaubwürdig von wenigen bedauerlichen Ausnahmen sprechen. Man stelle sich einen Koch vor, bei dem jede fünfte Mahlzeit wegen eines gravierenden Fehlers beanstandet werden müsste. Er würde nicht als Meister seines Handwerks gelten, sondern seinen Arbeitsplatz verlieren. In der Hobby-Jagd werden vergleichbare Fehler dagegen als «Einzelfälle» verharmlost – obwohl es um Kugeln, verletzte Tiere und vermeidbare Gefahren für Menschen geht.

Zwei Tote am ersten Wochenende

Die Risiken dieser Jagdpraxis treffen nicht nur Wildtiere, Haus- und Weidetiere. Sie treffen auch die Jagenden selbst.

Am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison 2026/27 starben innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger im Berggelände. Am 5. September stürzte ein 69-jähriger Schweizer im Gebiet von Biasca nahe dem Riale Crenone an einem Hang ab. Trotz Reanimationsversuchen starb er. Am folgenden Tag wurde ein 54-jähriger Mann aus dem Locarnese nach einer Suchaktion am Pizzo Sassariente tot aufgefunden. Auch hier gehen die Behörden nach der ersten Rekonstruktion von einem tödlichen Sturz während der Jagd aus. Die genauen Umstände beider Todesfälle werden abgeklärt.

Diese Todesfälle dürfen nicht instrumentalisiert werden. Sie sind zunächst menschliche Tragödien, die Angehörige und das Umfeld der Verstorbenen treffen. Gerade deshalb wäre es falsch, sie als bedauerliche private Unglücke ohne gesellschaftlichen und politischen Zusammenhang abzulegen.

Die Jagd führt Menschen mit Waffen, Ausrüstung und oft schwerem Gepäck in steiles, unwegsames und teils abgelegenes Gelände. Sie ist mit körperlicher Belastung, Zeitdruck, Dämmerung, Wetterwechseln und dem Anspruch verbunden, Tiere zu suchen, zu verfolgen und zu bergen. Das Unfallrisiko ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern statistisch dokumentiert.

In der Schweiz ereignet sich rein rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Pro Jahr werden rund 300 UVG-anerkannte Unfälle im Kontext der Hobbyjagd registriert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung erfasste für die Jahre 2000 bis 2019 über 75 Todesfälle im Jagdkontext. Diese Zahl ist keine historische Gesamtbilanz: Sie erfasst weder die Jahrzehnte davor noch die jüngste Zeit vollständig und bildet zudem nicht alle Personengruppen gleich ab. Pensionierte, Selbstständige und weitere Personen ohne obligatorische Unfallversicherung erscheinen in den UVG-Daten nicht lückenlos. Die wirkliche Zahl der Unfälle und Todesfälle liegt deshalb höher.

Staatliche Verantwortung für ein Hobby

Die Kantone schicken niemanden buchstäblich zur Jagd. Erwachsene Personen lösen freiwillig ein Jagdpatent. Aber diese Freiwilligkeit entbindet den Staat nicht von seiner Verantwortung.

Ein Amt für Jagd und Fischerei entscheidet, unter welchen Voraussetzungen eine Jagd überhaupt möglich ist. Es setzt Jagdzeiten und Jagdgebiete fest, reguliert die zulässigen Waffen und Munition, bestimmt Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen, verwaltet Bewilligungen und Patente und plant die Abschüsse. Die Kantone machen aus dem Töten von Wildtieren eine behördlich gesteuerte Praxis und erheben dafür Gebühren.

Damit tragen sie eine politische, organisatorische und sicherheitsbezogene Mitverantwortung. Das bedeutet nicht, dass ein Amt einen individuellen Fehlabschuss oder einen konkreten Absturz verursacht. Es bedeutet: Wer ein riskantes System ermöglicht und reguliert, muss dessen vorhersehbare Risiken begrenzen, dokumentieren und öffentlich verantworten.

Bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder militärischen Einsätzen würde der Staat gefährliche Aufgaben nicht als kostenpflichtiges Freizeitmodell an Tausende Privatpersonen delegieren. Dort gelten klare Befehls- und Verantwortungsstrukturen, professionelle Ausbildung, periodische Qualifikation, Einsatzplanung, medizinische Anforderungen, Materialkontrolle und institutionelle Rechenschaftspflicht.

Bei der Hobby-Jagd ist die Konstruktion eine andere: Der Staat übergibt eine öffentliche Aufgabe, soweit Eingriffe in Wildtierbestände überhaupt notwendig sind, an private Patentinhaber. Die Risiken bleiben weitgehend beim Individuum, während die Verwaltung sich bei Fehlern auf die Eigenverantwortung beruft. Genau dieses Wegdelegieren der Verantwortung muss politisch hinterfragt werden.

Besonders bei älteren Jagenden stellt sich die Frage nach verbindlichen, wiederkehrenden medizinischen und praktischen Eignungsprüfungen. Ein 69-jähriger Mensch ist nicht grundsätzlich ungeeignet, sich in den Bergen zu bewegen. Doch die Jagd verbindet Waffen, schweres Material, teilweise Alleingänge, Dämmerung, unwegsames Gelände und psychische Belastung. Es braucht daher nicht pauschale Altersdiskriminierung, sondern nachvollziehbare und regelmässige Sicherheitsstandards – unabhängig vom Alter und ohne blosse Selbstdeklaration.

Abschaffung der Hobby-Jagd

Der Tod eines Pferdes im Avers und die zwei Todesfälle im Tessin sind nicht dasselbe Ereignis. Sie haben jedoch eine gemeinsame politische Frage: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein staatlich organisiertes Hobby-System vorhersehbare Gefahren für Menschen und Tiere schafft?

Der Jäger im Avers war für seinen Schuss verantwortlich. Die beiden Männer im Tessin trugen Verantwortung für ihre persönlichen Entscheidungen im Gelände. Doch damit endet die Verantwortung nicht. Die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei entscheiden über Jagdzeiten, Jagdgebiete, Patente, Ausbildungsvorgaben, Abschussplanung, Sicherheitsregeln und Kontrollen. Sie organisieren, bewilligen und finanzieren eine Jagdpraxis, bei der Tausende Privatpersonen mit tödlichen Schusswaffen auf Wildtiere schiessen.

Ein Amt darf nicht einerseits die Jagd planen, Patente verkaufen, Abschüsse vorgeben und eine saisonale Jagdveranstaltung organisieren – und andererseits bei jedem Unfall, Fehlabschuss und vermeidbaren Leid ausschliesslich auf den einzelnen Hobby-Jäger verweisen. Wer das System organisiert, muss auch dessen Bilanz tragen.

Die IG Wild beim Wild fordert deshalb die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen nachweislich unvermeidbar sind, müssen diese durch eine professionell ausgebildete, staatlich angestellte Wildhut erfolgen – nach dem Vorbild des Kantons Genf.

Genf hat die private Jagd 1974 abgeschafft. Seither werden erforderliche Eingriffe durch Fachpersonen der «Police de la nature» vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und institutionell verantwortet. Dieses Modell ersetzt eine saisonale Massenveranstaltung mit Tausenden Privatpersonen durch klar definierte Zuständigkeiten, professionelle Ausbildung, kontrollierte Einsätze und öffentliche Rechenschaftspflicht.

Ein professionelles Wildtiermanagement beginnt jedoch nicht mit dem Gewehr. Es setzt bei Prävention an: beim Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen, bei Wildtierkorridoren, bei der Senkung von Verkehrsunfällen, beim wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Kulturen mit nichttödlichen Mitteln und bei der Förderung natürlicher Beutegreifer. Nur wenn ein Eingriff fachlich nachgewiesen unvermeidbar ist, darf er unter klaren Kriterien, unabhängiger Kontrolle, vollständiger Transparenz und mit dem Ziel minimalen Leids erfolgen.

Solange die Hobby-Jagd besteht

Solange die private Jagd nicht abgeschafft ist, fordert die IG Wild beim Wild für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze.

Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Altersgruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch zu. Das bedeutet nicht, dass jeder ältere Mensch ungeeignet wäre. Aber die Eignung für eine Tätigkeit mit tödlichen Schusswaffen, Dämmerung, steilem Gelände, schwerer Ausrüstung, körperlicher Belastung und Entscheidungen unter Zeitdruck darf nicht pauschal als lebenslang gegeben gelten.

Eine einmal bestandene Jagdprüfung ist keine lebenslange Sicherheitsgarantie. Wer regelmässig mit Jagdwaffen auf Tiere schiesst, muss die körperliche, sensorische und psychische Eignung wiederkehrend nachweisen. Notwendig sind verbindliche Seh-, Reaktions- und Koordinationstests, medizinische Abklärungen sowie unabhängige psychologische Gutachten. Bei eingeschränkter Eignung muss ein Patent sistiert oder entzogen werden.

Sicherheit entsteht nicht durch Appelle an die individuelle Vernunft, sondern durch verbindliche Regeln, unabhängige Kontrollen und professionelle Verantwortung. Die Antwort auf tödliche Fehlhandlungen darf nicht immer wieder «Einzelfall» heissen.

Gewalt ist keine Tradition

Hobby-Jagd beruht auf Speziesismus. Speziesismus bezeichnet die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein wegen ihrer Artzugehörigkeit. Die Interessen von Wildtieren an Leben, Unversehrtheit und Schutz werden dabei einer menschlichen Freizeitbeschäftigung, Tradition oder Trophäenkultur untergeordnet.

Eine Tradition ersetzt keine moralische Prüfung. Dass eine Praxis seit langem besteht und kulturell verankert ist, macht sie nicht ethisch vertretbar. Die Jagdverbände sprechen von «Hege», «Weidgerechtigkeit» und «Naturverbundenheit». Diese Begriffe ändern nichts daran, dass Menschen Tiere freiwillig verfolgen, verletzen und töten.

Der Fall im Avers zeigt die brutale Realität eines Fehlabschusses. Die Nachsuchestatistiken zeigen zudem, dass der Anspruch eines schnellen und kontrollierten Todes regelmässig nicht eingelöst wird. Wildtiere flüchten nach Schüssen, werden gesucht und bleiben teilweise verschwunden. Haus- und Weidetiere können zum Ziel werden. Und auch die Jagenden selbst werden in einem risikoreichen System verletzt oder getötet.

Transparenz statt Jagdmythen

Kaum ein anderer Bereich ist so stark von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und institutioneller Selbstentlastung geprägt wie die Hobby-Jagd. Wenn ein Pferd erschossen wird, spricht das zuständige Amt von einem «Einzelfall». Wenn Menschen während der Jagd sterben, wird auf das individuelle Risiko verwiesen. Wenn angeschossene Wildtiere nicht gefunden werden, bleiben sie häufig bloss eine Zahl in einer Nachsuchestatistik.

Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, Fehlabschüsse, verletzte Tiere und den Missbrauch von Jagdwaffen verweisen auf ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen und unabhängigen Kontrolle.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist das nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten beruht und zugleich erhebliche Risiken für Menschen, Haus- und Weidetiere sowie Wildtiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.

Es braucht deshalb vollständige, öffentlich zugängliche Statistiken zu Jagdunfällen, Todesfällen, Verletzungen, Fehlabschüssen, Nachsuchen, nicht gefundenen Tieren, Waffenverstössen und Sanktionen. Und es braucht den politischen Willen, die private Hobby-Jagd durch ein professionelles, wissenschaftlich kontrolliertes und präventionsorientiertes Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild zu ersetzen.

Wem Wald und Berge gehören und wer dort Tiere töten darf

Graubünden kennt keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem beanspruchen manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ganze Täler als ihr «angestammtes» Gebiet.

Ein fremdes Auto am Ausgangspunkt genügt manchmal.

Wer neu in einem Bündner Jagdgebiet auftaucht, merkt rasch, dass gewisse Täler, Waldstücke und Berghänge für manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger mehr sind als Landschaft. Sie gelten als eigenes Revier, obwohl das Recht solche privaten Ansprüche nicht kennt.

Graubünden jagt nach dem Patentsystem. Ein Jagdpatent ist persönlich und nicht übertragbar. Es gibt kein individuelles Anrecht auf einen bestimmten Hochsitz, eine Pirschroute oder ein Tal. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Patent löst, darf grundsätzlich im ganzen Kanton Hobby-Jagd ausüben, beschränkt durch Jagdzeiten, Schutzgebiete, Abschussvorgaben und weitere Vorschriften.

Tradition kann Verbundenheit schaffen. Sie schafft aber kein Eigentum an Wildtieren, Bergen oder Jagdplätzen. Und sie rechtfertigt erst recht nicht, andere berechtigte Personen durch Druck, Einschüchterung oder informelle Besitzansprüche fernzuhalten.

Herrenlos – aber staatlich verwaltet

Frei lebende Wildtiere gehören nicht den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern. Sie gehören auch nicht den Menschen, denen Wald, Wiese oder Alp gehören. Juristisch gelten sie traditionell als res nullius, als herrenlos. Zwar hält das Schweizer Zivilgesetzbuch fest, dass Tiere keine Sachen sind. Soweit besondere Vorschriften fehlen, werden die Regeln des Sachenrechts jedoch sinngemäss angewendet. Deshalb stehen frei lebende Wildtiere nicht im privaten Eigentum einer Person.

Auch der Kanton Graubünden ist nicht Eigentümer jedes lebenden Hirsches, Rehs oder Wolfs. Er besitzt aber das Jagdregal und damit die hoheitliche Befugnis, die Hobby-Jagd zu planen, zu regeln und zu überwachen. Er entscheidet also, wann Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Wildtiere verfolgen und töten dürfen.

Erst das rechtmässige Erlegen begründet nach geltendem Bündner Jagdrecht privates Eigentum: «Rechtmässig erlegtes Wild gehört dem Erleger.» Ein lebendes Tier wird damit nicht wegen einer besonderen Bindung an eine Hobby-Jägerin oder einen Hobby-Jäger zur Beute. Es wird durch die staatlich bewilligte Tötung angeeignet.

Das macht die Vorstellung vom «angestammten Jagdgebiet» besonders fragwürdig. Niemand kann ein Tal, ein Rudel oder einen Hirschbestand durch langjährige Hobby-Jagd zu seinem Eigentum machen. Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erhalten kein Besitzrecht an Wildtieren, sondern eine zeitlich und räumlich begrenzte staatliche Erlaubnis, herrenlose Wildtiere unter bestimmten Bedingungen zu töten und sich danach anzueignen.

Die vielen Hochsitze in Bündner Wäldern zeigen, wie sich formell nicht existierende Jagdreviere faktisch verfestigen. Ein Hochsitz verleiht zwar kein persönliches Recht auf ein Tal oder einen Wildwechsel. Er markiert aber einen Schiessstandort, schafft Gewohnheit und kann bei langjähriger Nutzung den Eindruck erwecken, ein Stück Wald sei für die Hobby-Jagd reserviert. Gerade dort, wo Hochsitze ohne klare Bewilligung stehen oder Bäume für Schussschneisen gefällt und zurückgeschnitten werden, wird aus einer blossen Jagdtradition ein Eingriff in Wald, Eigentum und Lebensraum. Schussschneisen sind keine Privatangelegenheit der Hobby-Jagd: Sie benötigen die Zustimmung der Eigentümerschaft und eine forstliche Bewilligung.

Eigentum ohne Schutzraum

Wald, Wiesen und Alpen gehören in Graubünden unterschiedlichen Eigentümerschaften: Privaten, Gemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen oder dem Kanton. Die Eigentumsgarantie ist in Art. 26 der Bundesverfassung verankert. Auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit wird durch Art. 15 BV geschützt.

Trotzdem kann eine Person, die ihren Privatwald oder ihre Wiese bewusst als Schutzraum für Wildtiere erhalten will, die Hobby-Jagd darauf heute grundsätzlich nicht einfach ausschliessen. Das geltende Jagdrecht privilegiert die staatlich bewilligte Jagdnutzung gegenüber dem Wunsch von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, auf ihrem Land keine Tiere töten zu lassen.

Das betrifft nicht nur abstrakte Eigentumsfragen. Hobby-Jagd bringt Schüsse, bewaffnete Personen, Jagdhunde, Nachsuchen und Unruhe in den Lebensraum von Wildtieren. Für Menschen, die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, bedeutet die erzwungene Duldung einen direkten Gewissenskonflikt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrfach festgestellt, dass Staaten ethisch jagdablehnende Personen nicht pauschal verpflichten dürfen, Jagd auf ihrem Eigentum zu dulden. Die Leitentscheide Chassagnou u.a. gegen Frankreich, Schneider gegen Luxemburg und Herrmann gegen Deutschland betrafen genau diese Zwangsbejagung.

Deutschland reagierte auf das Urteil Herrmann: § 6a des Bundesjagdgesetzes ermöglicht die «Befriedung» von Grundstücken aus ethischen Gründen. Wer die Hobby-Jagd ernsthaft ablehnt, kann beantragen, dass sie auf dem eigenen Land ruht. Ausnahmen bleiben möglich, wenn konkret gewichtige öffentliche Interessen betroffen sind, etwa Seuchenbekämpfung, erhebliche Schäden oder Sicherheitsrisiken.

Die Schweiz kennt keine vergleichbare, allgemein zugängliche Regelung. Sie hat das erste Zusatzprotokoll zur EMRK, auf dessen Eigentumsgarantie sich die genannten EGMR-Urteile stützen, nicht ratifiziert. Die Schweizer Eigentumsgarantie und Gewissensfreiheit gelten jedoch trotzdem. Wer sein Land jagdfrei halten will, braucht deshalb endlich ein transparentes, gesetzlich geregeltes Verfahren statt Abhängigkeit vom Goodwill jagdnaher Behörden.

Abschüsse auf Vorrat

Die gleiche politische Logik zeigt sich beim Wolf: Prävention wird zu oft mit präventivem Töten verwechselt.

Der Kanton Graubünden hat für die Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 die Bewilligung erhalten, in zwölf Wolfsrudeln Jungtiere zu töten. Bei vier weiteren Rudeln soll dies möglich werden, sobald Nachwuchs nachgewiesen ist. In jedem betroffenen Rudel dürfen bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungwölfe getötet werden. Zusätzlich soll das Calderas-Rudel in Mittelbünden vollständig getötet werden.

Diese Abschüsse sind nicht bloss eine Reaktion auf konkret entstandene Schäden. Sie erfolgen proaktiv, also bevor erhebliche Schäden eintreten. Die Folge: Wolfswelpen werden zum Abschuss freigegeben, weil ein Verwaltungsmodell mögliche künftige Konflikte kalkuliert.

Dabei war die Ausgangslage im Alpsommer 2026 gerade nicht jene einer eskalierenden Schadensbilanz. Bis Ende Juli wurden in Graubünden 30 Nutztierrisse registriert, gegenüber 68 im Vorjahreszeitraum, ein Rückgang um mehr als die Hälfte. Der Kanton hatte für 2025 insgesamt 217 Nutztierrisse gemeldet, ungefähr gleich viele wie im Vorjahr, während die Zahl der Rudel mit 11,5 stabil blieb.

Der Bund erkennt selbst an, dass Herdenschutz ein zentraler Pfeiler ist und wesentlich dazu beiträgt, Schäden an Nutztieren zu verhindern. Die rückläufigen Schadenszahlen führt das Bundesamt für Umwelt auf den Ausbau des Herdenschutzes und die verstärkte Wolfsregulierung zurück. Diese amtliche Zuschreibung belegt jedoch nicht, welchen Anteil die einzelnen Massnahmen haben.

Was vergleichsweise gut belegt ist: Herdenschutz kann Risse deutlich senken. Eine KORA-Auswertung von Übergriffen auf Alpen kam zum Ergebnis, dass Herdenschutzhunde die durchschnittliche Zahl gerissener Nutztiere pro Alpsommer unter sonst gleichen Bedingungen um 75 Prozent verringerten.

Schutz statt Hobby-Jagd

Jasmine Candrian aus Chur formulierte in einem Leserbrief, was die Bündner Politik ausblendet: Öffentliche Mittel gehören zuerst in Herdenschutz und Aufklärung, nicht in eine immer weiter ausgebaute Abschusspolitik. Das ist keine romantische Verklärung des Wolfs. Es ist eine Forderung nach einer nachvollziehbaren Reihenfolge: Schäden möglichst verhindern, statt nachher Tiere zu töten oder vorsorglich ganze Rudelstrukturen zu zerschlagen.

Der Kanton muss offenlegen, ob die GPS-Daten besenderter Wölfe je zur Einsatzplanung bei Abschüssen dienten. Seine eigene Antwort an das Parlament bestätigt, dass Telemetriedaten der Wildhut beim Vollzug von Abschüssen helfen. Nicht belegt ist dagegen, dass solche Daten an externe Hobby-Jägerinnen oder Hobby-Jäger weitergegeben wurden. Gerade deshalb müssen Zugriffsrechte, Datenflüsse und Einsatzprotokolle öffentlich überprüfbar werden.

Der Konflikt um imaginäre Jagdreviere zeigt, wie stark die Hobby-Jagd von Tradition, Zugang und Macht geprägt ist. Die Wolfsabschüsse zeigen, wie rasch sich dieselbe Haltung in staatliche Praxis übersetzt: Wildtiere werden nicht als eigenständige Lebewesen geschützt, sondern als Bestände verwaltet, die bei politischem Druck reduziert werden sollen.

Graubünden braucht einen Kurswechsel:

  • Privatpersonen müssen ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Hobby-Jagd befreien lassen können.
  • Herdenschutz, Beratung und faire Finanzierung müssen vor Abschüssen stehen.
  • Jede Wolfsregulierung braucht eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung ihrer Wirkung auf Schäden, Rudel und Ökosystem.
  • Die Öffentlichkeit muss erfahren, welche Tiere weshalb getötet werden und ob mildere Massnahmen ausgeschöpft wurden.

Wald und Berge sind kein Privatclub für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger. Sie sind Lebensräume für Wildtiere, Eigentum unterschiedlicher Menschen und Erholungsräume für die Öffentlichkeit. Wer sie als Schiessplatz behandelt, verteidigt keine Tradition, sondern ein überholtes Machtverhältnis.

Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen

Der Bündner Patentjägerverband beschwört die Würde des Wildes, während ein Sektionspräsident aus den eigenen Reihen Erlegerbilder verbreitet.

Der Bündner Kantonale Patentjägerverband (BKPJV) fabuliert über einen Jagd-Kodex.

Er trägt den Titel «Unsere Haltung – unsere Verantwortung» und ist von Sarah Cadotsch und Martina Just, Mitgliedern des Zentralvorstands, gezeichnet. Er stellt die Hobby-Jagd als Verantwortung gegenüber Wildtieren, Lebensräumen und der Gesellschaft dar. Die Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, so der Text, nähmen einen wichtigen Auftrag im Dienst der Natur wahr. Die Achtung vor dem Wildtier stehe, so der Verband, stets im Mittelpunkt des Handelns.

Ein solcher Kodex ist kein Tierschutzprogramm, sondern ein Selbstbild der Jagdlobby. Gerade deshalb muss er an der Realität gemessen werden: an Abschüssen, Fehlleistungen, Erlegerbildern und am politischen Schutz einer Jagdpraxis, die der Verband selbst für nicht notwendig erklärt hat.

Was der Kodex verspricht

Der Kodex verlangt einen respektvollen Umgang mit dem Wild «vor, während und nach der Jagd». Besonderes Gewicht legt er auf den Umgang mit Bildern und sozialen Medien. Jagdfotografien sollten die Würde des Wildes jederzeit respektieren. Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, widersprächen den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Vor jeder Veröffentlichung, so der Appell, sollten sich Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger überlegen, welche Wirkung ein Bild auf die Öffentlichkeit haben kann.

Das ist eine bemerkenswerte Einsicht. Sie löst aber das ethische Grundproblem nicht: Ein respektvoll inszenierter Abschuss bleibt die Tötung eines fühlenden Wildtiers. Und die Forderung nach Zurückhaltung bei Jagdbildern ist nur so viel wert, wie sie auch von jenen eingehalten wird, die den Verband repräsentieren.

Die zentralen Widersprüche

Der Kodex stellt die Achtung vor dem Wildtier ins Zentrum, ohne den grundlegenden Konflikt zu benennen: Die Patentjagd bedeutet, dass Tiere gezielt verfolgt, beunruhigt und getötet werden, oft in einer Zeit, in der sie sich auf den Winter vorbereiten oder Junge führen.

Der Begriff der «nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildbestände» ist kein neutraler Naturbegriff. Wildtierpopulationen werden in Graubünden auch durch Lebensraumverlust, Störungen, Verkehr, Klima, Beutegreifer sowie forst- und landwirtschaftliche Interessen beeinflusst. Abschüsse als Standardantwort zu bezeichnen, greift zu kurz.

Die Behauptung, die Hobby-Jagd schütze Natur und Wildtiere, vermischt zwei verschiedene Dinge. Lebensraumschutz hilft Wildtieren unmittelbar. Die Hobby-Jagd ist die Entnahme einzelner Tiere. Ob und wann sie ökologische Ziele erfüllt, muss jeweils nachvollziehbar belegt werden.

Wenn der frühere BKPJV-Präsident Robert Brunold die Niederjagd selbst als «Nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt» bezeichnet, entlarvt das den Kodex als Doppelmoral: Ein Verband, der eine unnötige Freizeitjagd verteidigt, kann sich kaum glaubhaft zum Schutz und Respekt gegenüber Wildtieren bekennen.

Auch der vom Kodex geforderte Respekt gegenüber Wandernden, Bikenden und anderen Menschen im Wald ist selbstverständlich. Ein glaubwürdiger Kodex müsste aber konkrete Regeln zu Sicherheit, Transparenz über Jagdzeiten und Jagdräume sowie zum Schutz störungsempfindlicher Wildtiere enthalten.

Erst am 6. September 2026 erschoss ein Hobby-Jäger in Avers Cröt ein Pferd, das er auf einer offenen Wiese mit einem Hirsch verwechselt hatte; sein Jagdpatent wurde vor Ort entzogen. Wenn jährlich mehr als 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in Graubünden anfallen, ist das kein Randphänomen und kein Problem einzelner «schwarzer Schafe». Es ist ein strukturelles Versagen eines Jagdsystems, das sich selbst als fachkundig, weidgerecht und verantwortungsvoll darstellt. Der BKPJV-Kodex müsste deshalb nicht mit schönen Worten beginnen, sondern mit unabhängigen Kontrollen, vollständiger Transparenz und wirksamen Konsequenzen für wiederholte Verstösse.

Erlegerbilder aus Scuol

Die Società da Chatschaders Lischana Scuol bezeichnet sich auf ihrer Website selbst als Sektion der Uniun grischuna da chatschaders da patenta, also des BKPJV. Ihr Präsident ist Mario Duschèn. Die Vorstandsseite der Sektion weist ihn mit Foto und Funktion «President» aus. Der BKPJV führt zudem Duschèn als Koordinator für die Jagdausbildung in der Region Unterengadin/Münstertal, mit Theorie-Kursen in Zernez und den Schiessanlagen Urezzas, Scuol und Zernez. Er ist damit nicht nur lokaler Sektionspräsident, sondern auch in der Ausbildung künftiger Hobby-Patentjägerinnen und -Patentjäger tätig.

Über die Website der Sektion werden Jagd- und Naturfotografien veröffentlicht. Die Seite ruft öffentlich dazu auf, weitere Bilder einzusenden. Nach Darstellung von IG Wild beim Wild veröffentlichte Mario Duschèn zudem auch auf seinem Facebook-Profil Erlegerbilder. Die IG machte diese Veröffentlichungen zum Gegenstand einer Strafanzeige. Würde ein Polizist oder Soldat nach einer tödlichen Gewaltanwendung mit dem getöteten Wesen posieren und das Bild verbreiten, wäre die Empörung zu Recht gross. Wenn Hobby-Jäger dasselbe mit Wildtieren tun, wird es unter dem Etikett «Tradition» oder «Weidgerechtigkeit» verharmlost. Diese Doppelmoral entwertet das Wildtier zur Trophäe und entlarvt den Respekt-Kodex als leere Rhetorik.

Selbst JagdSchweiz beschwört den «grossen Respekt» gegenüber dem Einzeltier. Wer getötete Wildtiere als Trophäenkulisse in sozialen Medien verwendet, verletzt den Geist dieses eigenen jagdlichen Anspruchs.

Als Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator ist Mario Duschèn kein Vorbild für den respektvollen Umgang mit Wildtieren, den der BKPJV-Kodex selbst verlangt. Zwischen seiner öffentlichen Bildpraxis und dem angekündigten Kodex besteht ein deutlicher Widerspruch: Der BKPJV verlangt, Jagdfotografien müssten die Würde des Wildes jederzeit respektieren; Sensationsbilder und unnötig inszenierte Darstellungen erlegter Tiere widersprächen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Wenn ein Präsident und Ausbildungskoordinator mit getöteten Wildtieren posiert oder solche Bilder öffentlich verbreitet, ist das nicht bloss eine private Kommunikationsfrage. Es betrifft die Vorbildfunktion, die Glaubwürdigkeit der Verbandsstruktur und die Frage, ob die eigenen ethischen Ansprüche auch für deren Repräsentanten gelten.

Erlegerbilder zeigen nicht primär Naturbeobachtung oder Lebensraumschutz. Sie stellen den Moment nach der Tötung eines Wildtiers aus und machen das getötete Tier zum Teil einer jagdlichen Selbstdarstellung. Weshalb diese Praxis aus Sicht von IG Wild beim Wild rechtlich und ethisch problematisch ist, erläutern wir im Beitrag Erlegerbilder: Würde, Recht und die Jagd-Doppelmoral. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung mit 1’050 Befragten der Generation Z in Deutschland kam zum Schluss, dass jagdliche Erlegerbilder in sozialen Netzwerken die Einstellung zur Jagd überwiegend negativ beeinflussen.

Eine Anzeige ohne materielle Prüfung

Der Leiter der IG Wild beim Wild reichte am 8. August 2025 Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte am 27. August 2025 eine Nichtanhandnahme, eröffnete also kein Strafverfahren. Das Obergericht Graubünden trat am 20. November 2025 auf die Beschwerde nicht ein, weil es die Beschwerdebefugnis des Anzeigeerstatters verneinte. Damit liegt keine gerichtliche materielle Beurteilung dazu vor, ob die veröffentlichten Erlegerbilder mit Tierschutz- oder Strafrecht vereinbar sind. Die gerichtliche Auseinandersetzung drehte sich um die prozessuale Stellung und Beschwerdelegitimation des Anzeigeerstatters, nicht um eine materielle Würdigung der Bilder.

Der Fall zeigt eine problematische Asymmetrie: Die Veröffentlichung von Bildern getöteter Wildtiere wurde nicht materiell strafrechtlich untersucht. Gleichzeitig löste die kritische Verwendung eines solchen Bildes ein Strafverfahren aus. Die Hintergründe dieses Parallelverfahrens dokumentieren wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden.

Die Kritik dieses Beitrags betrifft die öffentliche Bildpraxis und den Widerspruch zum kommunizierten Kodex.

Der gleiche Konflikt, zehn Jahre früher

Dieser Konflikt ist nicht neu. Er ist in der Bündner Jagdöffentlichkeit seit mindestens einem Jahrzehnt präsent.

Bereits im April 2016 reichte die IG Wild beim Wild bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein, damals gegen das militante Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Anlass war ein Bild, auf dem ein Waidmann die Innereien einer erlegten Hirschkuh in den Händen hielt und in die Kamera grinste. Die IG sah darin den Verdacht auf organisierte Gewaltdarstellung und eine Verletzung der Würde von Tieren.

Aufschlussreich war damals die Reaktion der Verbandsspitze. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, sah der Anzeige gemäss der Medienberichterstattung mit Gelassenheit entgegen. Im beanstandeten Bericht sei es um das Thema «Respekt vor dem Tier» gegangen, weshalb es nur ehrlich sei, zu zeigen, wie ein Tier ausgeweidet werde. Der Redaktor des «Bündner Jägers», Walter Candreia, verteidigte die Aufnahmen nach denselben Berichten mit dem Argument, das Ausweiden sei integraler Bestandteil der Jagd und für ein Fachmagazin adressatengerecht. Wenn man das nicht mehr zeigen dürfe, habe man als Gesellschaft ein Problem.

Wie der Verband mit den eigenen Leuten umgeht, zeigte sich in den Jahren darauf. Derselbe Redaktor des «Bündner Jägers» wurde 2017 und 2018 gerichtlich verurteilt, einmal wegen Persönlichkeitsverletzung, einmal wegen übler Nachrede, nachdem er einen jagdinternen Befürworter der Sonderjagdinitiative als «Heckenschützen» bezeichnet hatte. Der BKPJV überwies im März 2018 für das erste Verfahren 6’003.10 Franken. Ob der Verband auch die Kosten des zweiten Verfahrens oder weitere Anwaltskosten übernahm, blieb nach der damals dokumentierten Aktenlage offen. Wir haben den Fall im Beitrag «Bündner Jäger: Verband bezahlte Gerichtskosten für Straftäter» dokumentiert.

Die damalige Verbandsspitze verteidigte also die Veröffentlichung von Bildern, die das Ausweiden eines erlegten Tieres zeigen. Der Kodex von 2026 warnt dagegen vor unnötig inszenierten Darstellungen erlegter Tiere und fordert Respekt vor deren Würde. Ob diese beiden Bildtypen gleich zu bewerten sind, kann diskutiert werden. Der Gegensatz in der öffentlichen Kommunikation ist dennoch deutlich.

Der Kodex markiert sprachlich eine Abkehr von einer Bildpraxis, die führende Vertreter des BKPJV 2016 noch öffentlich verteidigt hatten. Ob dieser sprachlichen Veränderung auch eine verbindliche Veränderung der Praxis folgt, bleibt offen.

Was ein glaubwürdiger Kodex leisten müsste

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wildtieren braucht mehr als Appelle an «Weidgerechtigkeit», einen Begriff, den die Jägerschaft weitgehend selbst definiert.

Dass der BKPJV Bilder von getöteten Tieren kritisch beurteilt, ersetzt keine kritische Auseinandersetzung mit der Jagdpraxis selbst. Verantwortung gegenüber Wildtieren zeigt sich nicht in wohlklingenden Leitbildern, sondern daran, ob ihr Schutz auch dann Vorrang erhält, wenn er jagdlichen Interessen entgegensteht.

Der BKPJV sollte offenlegen, welche verbindlichen Regeln für Erlegerbilder gelten, ob diese auch gegenüber Sektionspräsidenten und Ausbildungskoordinatoren durchgesetzt werden und welche Konsequenzen Verstösse haben. Solange diese Antworten ausbleiben, ist der Jagd-Kodex kein überprüfbarer ethischer Massstab, sondern Öffentlichkeitsarbeit für eine Hobby-Jagd, deren Praxis den eigenen Worten widerspricht.

Schwyz: Grosskontrolle bei Hobby-Jägern sorgt für Unmut

Kapo Schwyz und Wildhut prüfen Patente, Jagdzeiten und Waffen. Weitere unangekündigte Kontrollen sind vorgesehen.

Am Freitag, 4. September 2026, hat die Kantonspolizei Schwyz zusammen mit der Wildhut grossflächige Jagdkontrollen durchgeführt.

Kontrolliert wurde im Raum Muotathal sowie gleichentags in Einsiedeln und in der Ausserschwyz.

Laut Polizeisprecher Roman Gisler lag der Fokus auf der Einhaltung der Jagd- und Wildschutzgesetzgebung. Überprüft wurden unter anderem die Gültigkeit der Patente, die Einhaltung der Jagdzeiten, die Abschusskontingente sowie die Fahrzeuge der Hobby-Jäger. Auch die korrekte Handhabung von Waffen stand im Fokus.

Ein Hobby-Jäger mit über 50 Jahren Erfahrung kritisierte das Vorgehen gegenüber dem «Boten der Urschweiz». Er erklärte, er sei von drei Polizisten «gefilzt worden wie ein Schwerverbrecher», und bezeichnete die Kontrolle als Schikane.

Die Kantonspolizei erklärte gegenüber dem «Boten», sie habe Verständnis für den Ärger. Die gesetzlichen Vorgaben gelten jedoch für alle. Solche Kontrollen würden regelmässig und unangekündigt in verschiedenen Gebieten durchgeführt; weitere Einsätze seien vorgesehen.

Zu den Ergebnissen der Grosskontrolle, etwa zur Zahl der überprüften Personen, zu Beanstandungen oder zu möglichen Anzeigen, wurden bisher keine öffentlichen Angaben bekannt.

Der Kanton Schwyz ist als jagdpolitischer Schwerpunkt seit Längerem dokumentiert. Zur Vorgeschichte von Wilderei, verbotenen Jagdmitteln und strafrechtlich verfolgten Delikten siehe Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen. Eine weitergehende Einordnung bietet der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz. Zum Ausbau der Hobby-Jagd und zur Einbindung von Hobby-Jägern in die Regulation von Beutegreifern siehe Schwyz revidiert Jagdverordnung und Kanton Schwyz: Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen.

Wild als «Heimat auf dem Teller»? Was die Genussstrecke in Graubünden verschweigt

Warum hinter dem Genuss-Framing der Hochjagd in Graubünden Tierleid, behördliche Vorsorgehinweise und offene Fragen zu Hygiene und Herkunft stehen.

Reh, Hirsch und Hirschpfeffer, dazu Rotkraut, Spätzli und ein Glas Pinot: Pünktlich zum Start der Hochjagd in Graubünden inszenieren Medien und Gastronomie das Wildgericht als Stück gelebte Tradition.

Vier Bündner Restaurants stehen exemplarisch für ein Genuss-Framing, das die Herkunft des Fleisches romantisiert und relevante Fragen von Tierwohl, Sicherheit und Deklaration ausblendet.

Es ist ein wiederkehrendes Ritual. Kaum beginnt im September die grösste Jagdveranstaltung der Schweiz, füllen sich die Speisekarten mit Rehrücken und Hirschfilet, und die regionale Presse liefert die passende Erzählung dazu. In einer aktuellen Genussstrecke der «Südostschweiz» kommen gleich vier Betriebe zu Wort: der «Adler» in Fläsch, das «Bellavista» in Surlej, das «Walserhuus Sertig» und die «Posta» in Rueras. Die Botschaft ist stimmig, warm und einladend. Sie ist auch unvollständig.

Denn was in solchen Beiträgen konsequent fehlt, ist die andere Seite der Erzählung: die Tötung, die Bedingungen, unter denen ein lebendes Tier zum Produkt wird, und die differenzierten Warn- und Vorsorgehinweise der Lebensmittelbehörden. Wer «Heimat auf dem Teller» verspricht, verschweigt, woher diese Heimat kommt.

«Keine Angst vor Wild» – die Behörden mahnen zur Vorsicht

Im «Adler» in Fläsch heisst es, mit der richtigen Zubereitung, etwas Geduld und viel Liebe sei schon viel gewonnen. «Keine Angst vor Wild», lautet der Rat aus der Küche. Die Gesundheitsbehörden formulieren differenzierter, und zwar aus guten Gründen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt besonders empfindlichen Gruppen Vorsicht: Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Tier mit Bleimunition erlegt wurde, sollen Kinder bis sieben Jahre, Schwangere, Stillende und Frauen mit Kinderwunsch möglichst auf Wild verzichten. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät, Wildfleisch vollständig durchzugaren, und mahnt bei Rohwürsten aus Wild zu besonderer Vorsicht bei Schwangeren, Kindern und immungeschwächten Personen. Die französische Behörde ANSES empfiehlt bei grossem Wild für die Allgemeinbevölkerung nur einen gelegentlichen Verzehr in der Grössenordnung von rund drei Mahlzeiten pro Jahr; Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder sollen darauf verzichten. Diese Empfehlung steht ausdrücklich im Zusammenhang mit chemischen Belastungen, allen voran Blei.

Diese Diskrepanz zwischen behördlicher Vorsorge und gastronomischer Werbesprache ist der Kern des Problems, wie wir in unserem Beitrag «Fleisch macht krank und Wildfleisch ist keine Ausnahme» ausführlich dargestellt haben.

Was vor der Küche geschieht

Das «Bellavista» in Surlej betont den persönlichen Bezug zum Wild «durch die eigene Jagd». Damit rückt genau der Teil ins Bild, den die Genussstrecke sonst auslässt: Die Qualität und die Sicherheit eines Wildgerichts entscheiden sich nicht erst in der Küche, sondern mit dem Schuss und der Zeit danach.

Wildbret entsteht ausserhalb eines Schlachthofs unter feldtypischen Bedingungen. Seine Sicherheit hängt deshalb besonders von einem fachgerechten Schuss, raschem und sauberem Aufbrechen, einer hygienisch gesicherten Kühlung sowie den vorgeschriebenen Kontrollen ab. Schweizer Leitfäden zur Wildbrethygiene verlangen, das erlegte Tier möglichst schnell und sauber aufzubrechen und Schalenwild innert angemessener Zeit auf höchstens sieben Grad, besser vier Grad, herunterzukühlen. Wo diese Kette bricht, steigt das Risiko.

Besonders im Alpenraum vergehen zwischen Schuss und Bergung oft Stunden. Ein erlegter Hirsch muss aus steilem Gelände geborgen und ins Tal gebracht werden, nicht selten über den Boden geschleift. In dieser Zeit hat die Blutgerinnung längst eingesetzt, und die Darmbarriere des toten Tieres bricht zusammen, sodass Darmkeime ins umliegende Fleisch wandern können. Wird zusätzlich am Boden aufgebrochen, kommt Kontakt mit Erde, Laub und Schmutz hinzu. Was in einem Schlachtbetrieb mit sofortigem Ausbluten, sauberen Flächen und lückenloser Kühlung undenkbar wäre, ist bei der Bergung im Gelände die Regel.

Denn Wildtiere, insbesondere Wildschweine, können Reservoirs lebensmittelrelevanter Erreger sein. Eine Studie aus Genf wies bei erlegten Wildschweinen unter anderem Salmonellen, Listerien, pathogene E. coli und Yersinien nach. Das unterstreicht, wie entscheidend hygienisches Aufbrechen und vollständiges Durchgaren sind. Das BfR empfiehlt, Wildfleisch vollständig durchzugaren. Besonders empfindliche Gruppen sollten Wildfleisch, Rohwürste und Rohfleischprodukte aus Wild mindestens zwei Minuten bei einer Kerntemperatur von 72 Grad Celsius erhitzen. Der Rat aus mehreren der porträtierten Küchen, Fleisch «kurz und heiss anzubraten» und beim Garen sei «weniger manchmal mehr», ist kulinarisch nachvollziehbar. Er steht zu dieser Empfehlung in Spannung. Die Bedingungen im Detail haben wir unter «Wildfleisch: Natürlich, gesund oder gefährlich?» dokumentiert.

Traditioneller Geschmack ist keine Transparenz

Zehn bis zwölf Tage Beize in Rotwein, Essig, Gemüse und einem Dutzend Gewürzen, dazu «intensive» und «kräftige» Saucen, Nussbutter und klassische Beilagen: Die Bündner Wildküche inszeniert Wildbret als saisonale Spezialität mit handwerklicher Tiefe. Beize und Sauce gehören zur überlieferten Zubereitung und prägen den Geschmack.

Auffällig ist dennoch, wie stark die Zubereitung den Geschmack prägt. Das ist kein hygienischer Nachweis, aber eine kulinarische Beobachtung: Die Frage ist erlaubt, wie viel vom Eigengeschmack des Fleisches am Ende noch durchkommt. Bezeichnend ist, dass ausgerechnet das eine als «Einsteigergericht» empfohlene Hirschentrecôte laut den Köchinnen und Köchen «eigentlich gar nicht viel braucht». Es ist die Ausnahme, die ohne schwere Beize auskommt.

Problematisch wird die kulinarische Erzählung dort, wo sie den Blick auf die Herkunft verstellt. Eine aufwendige Sauce beantwortet nicht die Fragen, die für Konsumentinnen und Konsumenten zählen: Wurde das Tier sofort getötet oder musste es nachgesucht werden? Wie rasch wurde es aufgebrochen und gekühlt? Sind Herkunft, Hygiene und die vorgeschriebenen Kontrollen nachvollziehbar dokumentiert? Und ist die deklarierte regionale Herkunft lückenlos belegt? Genuss darf Handwerk würdigen. Er sollte nicht dazu führen, dass Herkunft nur als idyllisches Etikett erscheint.

Wenn die Brunft nach «Stallgeruch» schmeckt

Von Hobby-Jägern aus Schwyz heisst es, Fleisch von Hirschen aus der Brunftzeit schmecke zu intensiv und werde deshalb für den gewöhnlichen Verzehr nicht empfohlen. Die naheliegende Verwertungsantwort lautet: den Hirsch vorher erlegen. Gleichzeitig fällt die Bündner Hochjagd in den September, obwohl der Kanton den Beginn der Rothirschbrunft selbst auf Mitte September bis Oktober datiert. 2026 dürfen Hirsche während der gesamten Hochjagd vom 3. bis 13. sowie vom 21. bis 30. September bejagt werden.

Das wirft eine unbequeme Frage auf: Was bedeutet «Respekt vor dem Wild», wenn die Tiere einerseits vor ihrer Brunft getötet werden sollen, damit ihr Fleisch milder schmeckt, und andererseits gerade zu Beginn dieser Fortpflanzungszeit unter hohem Jagddruck stehen? Die Hochjagd macht aus dem Hirsch nicht einfach ein «regionales Produkt». Sie greift in eine prägende Phase seines Lebens ein, bevor aus seinem Körper ein Gericht und aus seinem Tod eine touristische Genussgeschichte wird.

Damit wird sichtbar, was hinter der oft romantisierten Rede von «regionalem Wildgenuss» stehen kann: Nicht der natürliche Jahresrhythmus des Tieres bestimmt den Umgang mit ihm, sondern seine Eignung als Fleischprodukt. Die Brunft ist für den Hirsch keine kulinarische Panne, sondern eine zentrale Phase seines Lebens. Erst der Blick auf den Teller macht daraus ein Problem.

Genau diese Leerstelle prägt viele saisonale Genussgeschichten über Wildgerichte. Sie erzählen von Tradition, Beize, Sauce und «Heimat auf dem Teller», aber kaum davon, dass der Zeitpunkt und die Art der Tötung auch danach gewählt werden kann, wie das Tier später schmecken soll.

Bleifrei ist nicht rückstandsfrei

Ein Argument nimmt Graubünden der Kritik scheinbar vorweg: Auf der Bündner Hochjagd ist bleihaltige Kugelmunition seit September 2021 verboten. Der Kanton hat damit früher gehandelt als viele andere Regionen. Die Jagdbetriebsvorschriften verbieten das Mittragen und die Verwendung bleihaltiger Kugelmunition bei Hoch-, Sonder- und Steinwildjagd ausdrücklich. Über 8000 ausgewertete Abschüsse aus Graubünden zeigen zudem, dass bleifreie Munition in den untersuchten Kriterien keine signifikanten Unterschiede gegenüber Bleimunition ergab, ein Befund, den wir in unserem Dossier zu Bleimunition und Umweltgiften eingeordnet haben.

Der Ersatz von Blei beseitigt jedoch nicht jede offene Frage. Auch bleifreie Büchsengeschosse können beim Aufprall metallische Fragmente im Fleisch hinterlassen. Das BfR entwickelt und prüft deshalb standardisierte Verfahren, um den Eintrag metallischer Rückstände aus bleihaltigen und bleifreien Geschossen zu erfassen und möglichst zu minimieren. Besonders relevant ist das für Menschen, die regelmässig Wildbret essen, etwa in Jägerhaushalten. «Bleifrei» ist ein notwendiger Fortschritt. Es ersetzt aber nicht die Transparenz darüber, mit welcher Munition ein Tier erlegt wurde, wie das Fleisch verarbeitet wurde und welche Rückstände im Produkt verbleiben können.

Der Preis, der nicht auf der Karte steht

Die «Posta» in Rueras beizt ihren Hirschpfeffer zehn bis zwölf Tage. Das klingt nach Handwerk und Geduld, und das ist es auch. Es ändert aber nichts an dem, was diesem Handwerk vorausgeht.

Nicht jeder Schuss führt unverzüglich zum Tod. Verletzung, Flucht und Nachsuche bedeuten für die betroffenen Tiere Angst, Belastung und vermeidbares Leid. Das ist zunächst ein Tierschutzproblem, unabhängig von jeder Fleischqualität. Forschungsarbeiten zeigen zudem, dass Dauer und Intensität einer Belastung vor dem Tod die Cortisolwerte und einzelne Qualitätsparameter des Fleisches beeinflussen können; wie stark sich das im einzelnen Stück niederschlägt, variiert. Was auf dem Teller als «kräftiges, aromatisches Fleisch» beschrieben wird, trägt eine Vorgeschichte, die in der Genussstrecke keinen Platz findet. Mehr dazu in «Achtung: Warnung vor Wildfleisch vom Hobby-Jäger».

«Aus unserer Heimat» – aber stimmt das überhaupt?

Alle vier Betriebe betonen die regionale Herkunft. Das ist ehrenwert, branchenweit aber keineswegs die Regel. Eine Kontrolle des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Graubünden und Glarus prüfte während der Wildsaison 34 Betriebe, die mit Wildgerichten warben. Bei 13 davon, also 38 Prozent, stellten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure Mängel fest: In sieben Fällen wurde eine Schweizer oder regionale Herkunft vorgegeben, obwohl das Fleisch aus dem Ausland stammte, in fünf Fällen fehlte die Angabe des Herkunftslands, und ein Betrieb konnte die behauptete Herkunft gar nicht belegen. Die Behörden kündigten daraufhin verschärfte Kontrollen an. Den Fall haben wir unter «Jeder dritte Betrieb schummelt bei Wildbret-Deklaration» dokumentiert.

Die Herkunft ist also nicht selbstverständlich. Ausserhalb der kurzen lokalen Saison ist die Gastronomie häufig auf Zucht- oder Importware angewiesen, deren Jagd- und Kontrollstandards stark variieren. «Regional» ist damit ein Versprechen, das einzelne Betriebe halten mögen, das aber selbst in einer behördlichen Kontrolle von 34 Betrieben in Graubünden und Glarus nicht durchgängig eingelöst wurde.

Was Weltreligionen längst wissen

Bemerkenswert ist, wie viele Kulturen dieses Fleisch gar nicht erst auf den Teller lassen. Für gläubige Jüdinnen und Juden ist erschossenes Wild nie koscher, für Musliminnen und Muslime nie halal: Beide Speisegesetze verlangen eine rituelle Schlachtung mit Ausbluten am lebenden Tier, was ein Gewehrschuss grundsätzlich ausschliesst. Viele gläubige Hindus wiederum lehnen den Verzehr getöteter Tiere aus Prinzip ab. Über Kontinente und Glaubensrichtungen hinweg gilt der Körper eines erlegten Wildtiers also alles andere als selbstverständlich als Nahrung.

Das führt zum eigentlichen Widerspruch. Im Alltag empfinden die meisten Menschen Ekel und Widerstand vor einem toten Tier. Sobald dasselbe tote Tier aber mit Beize, Sauce und einer Erzählung von «Heimat» versehen wird, soll daraus Genuss werden. Genau diese Umdeutung leistet die Genussstrecke, und genau sie verdient eine kritische Nachfrage.

Genuss ohne blinde Flecken

Nichts spricht gegen gute Küche, Handwerk, Rotkraut oder Spätzli. Die Frage ist nicht, ob Köchinnen und Köche ein Wildgericht sorgfältig zubereiten können. Die Frage ist, weshalb die mediale Genussgeschichte regelmässig dort endet, wo die Geschichte des Tieres beginnt: beim Schuss, bei einer möglichen Nachsuche und bei der Umwandlung eines fühlenden Lebewesens in ein saisonales Produkt.

Die vier genannten Betriebe stehen dabei nicht als Einzeltäter im Fokus. Sie stehen exemplarisch für ein mediales Muster, das jedes Jahr im September dieselbe halbe Wahrheit erzählt. Die andere Hälfte gehört dazu: die ethische Realität hinter jedem «Rehrücken von heimischem Wild», die Bedingungen von Schuss, Nachsuche und Kühlung und die Frage, ob «regional» wirklich regional ist. Wer «Heimat auf dem Teller» will, sollte auch wissen, was den Weg dorthin begleitet.

Jagd im Rückgang, Jagdscheine im Rekord: Deutschlands Sonderfall im Faktencheck

Italien, Spanien, Portugal und die USA verzeichnen einen langfristigen Rückgang der Jagdbeteiligung. Deutschland weist gleichzeitig einen Rekord bei den Jagdscheinen aus. Ein Faktencheck zeigt: Jagdschein- und Lizenzzahlen sind nicht dasselbe wie tatsächliche Jagdausübung.

Italien, Spanien, Portugal und die USA weisen seit Jahren eine rückläufige Jagdbeteiligung oder einen stark schrumpfenden Nachwuchs aus.

Laut einer Auswertung der Lega Abolizione Caccia sank die Zahl der für die Jagdsaison gültigen italienischen Jagdausweise gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent. Diese Kennzahl erfasst erteilte beziehungsweise erneuerte Jagdberechtigungen; sie ist damit näher an der tatsächlichen Jagdbeteiligung als eine lebenslang gültige Waffen- oder Prüfungsberechtigung, belegt aber nicht zwingend jeden einzelnen Jagdtag. Mehr dazu im Beitrag Italien: Weniger als 430’000 aktive Hobby-Jäger. Deutschland meldet dagegen so viele Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber wie nie. Ein Widerspruch ist das nicht zwingend: Jagdschein-, Lizenz- und Prüfungszahlen messen nicht automatisch, wie viele Menschen tatsächlich regelmässig auf die Hobby-Jagd gehen.

Drei Fragen drängen sich auf: Ist der Rückgang Teil eines grösseren gesellschaftlichen Musters? Weshalb hängt die Hobby-Jagd so stark von familiärer Weitergabe ab? Und was zeigt der deutsche Rekord wirklich?

Ein branchenübergreifendes Nachwuchsproblem

Der Rückgang der Hobby-Jagd steht nicht allein da. In der Schweizer Fleischfachbranche blieb laut SRF in den vergangenen Jahren etwa jede zweite Lehrstelle unbesetzt. Ende März 2025 waren noch 195 Lehrstellen mit Ausbildungsbeginn im August offen. Daraus folgt nicht automatisch dieselbe Ursache wie bei der Hobby-Jagd. Die Parallele legt aber zumindest die Frage nahe, ob Tätigkeiten, die mit dem Töten, Zerlegen und Vermarkten von Tieren verbunden sind, bei einem Teil junger Menschen an gesellschaftlicher Akzeptanz verlieren.

Familientradition als Haupteinstieg

Eine 2011 veröffentlichte österreichische Befragung unter rund 500 aktiven Hobby-Jägerinnen und -Jägern (dokumentiert unter dem Titel «Zukunftsjäger 2030» auf jagdfibel.de) deutet darauf hin, dass die Jagd für viele vor allem über die Familie weitergegeben wird: 58 Prozent nannten eine Jagdtradition in der Familie, Netzwerkgründe und Interesse an Waffen wurden deutlich seltener genannt. Die Befragung ist kein Beweis für alle Länder, verweist aber auf eine strukturelle Abhängigkeit der Hobby-Jagd von sozialer und familiärer Weitergabe. Anders als bei einer offenen Berufslehre mit Lehrstellenmarkt gibt es kaum einen zweiten Kanal, der eine abbrechende familiäre Weitergabe ersetzen könnte.

Die Jahrespräsentation 2022 des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden weist die geburtenstarken Jahrgänge 1956 bis 1968 als die am stärksten vertretenen Jahrgänge in der Bündner Jägerschaft aus. Das deckt sich mit dem Befund einer 2025 in der Fachzeitschrift «People and Nature» veröffentlichten Studie zur Jägerschaft in Spanien und Portugal (Gaspar et al.), die für die untersuchten Regionen einen Rückgang von 26 Prozent in 15 Jahren und von 45 Prozent in 50 Jahren dokumentiert. Die Rekrutierung junger Hobby-Jäger sank über fünf Jahrzehnte um 89 Prozent, die Beteiligung der jüngsten Altersgruppe fiel von 1,70 auf 0,22 Prozent. Die Forschenden sprechen von einem demografischen Kollaps der Jagd in der untersuchten Region.

Ein Bewusstseinswandel bei Jungen?

Parallel dazu verändert sich die Ernährung junger Menschen messbar. Der Swissveg-Report 2024, gestützt auf eine repräsentative Erhebung (DemoScope/MACH Consumer), zeigt, dass sich 8,4 Prozent der 14- bis 34-Jährigen in der Schweiz als vegetarisch bezeichnen, gegenüber 2,1 Prozent bei den über 55‑Jährigen. Insgesamt wurden 2024 rund 308’000 vegetarisch und 50’000 vegan lebende Personen erfasst, zusammen 5,3 Prozent der Bevölkerung, so viele wie nie zuvor. Ob sich daraus unmittelbar ableiten lässt, dass junge Menschen deshalb seltener in eine familiäre Jagdtradition einsteigen, ist eine plausible, aber durch die Ernährungsdaten allein nicht belegte Hypothese.

Spanien, Portugal und die USA im Detail

Auch in den USA schrumpft die Jagdbeteiligung gemessen am Bevölkerungsanteil langfristig, wobei zwei unterschiedliche Kennzahlen dasselbe Bild zeichnen. Bei den verkauften Jagdlizenzen wurden 1960 rund 14 Millionen gezählt, etwa 7,7 Prozent der damaligen Bevölkerung. Für 2020 werden rund 15,2 Millionen Jagdlizenzen beziehungsweise 4,6 Prozent der Bevölkerung ausgewiesen. Die absolute Zahl veränderte sich damit weit weniger als die Bevölkerung, die im gleichen Zeitraum stark wuchs. Der Bericht «Recruitment and Retention of Hunters and Anglers» des U.S. Fish and Wildlife Service misst zusätzlich die tatsächliche Jagdbeteiligung Erwachsener über Befragungen: Sie sank von 8,9 Prozent im Jahr 1960 auf 4,5 Prozent im Jahr 2016, den bisher tiefsten Wert der Erhebungsreihe.

Der deutsche Fall: Rekord, aber wobei?

Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) gab es auf Grundlage der Daten vom November 2025 insgesamt 467’682 Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber, ein Plus von 42 Prozent gegenüber 30 Jahren zuvor. Auch die Statistik des deutschen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weist für 2025 mit rund 467’680 Jagdscheininhabern eine praktisch identische Zahl aus. Der Frauenanteil unter den Jungjägerinnen und Jungjägern legte laut DJV zwischen 2011 und 2021 von 20 auf 28 Prozent zu.

Diese Rekordzahl belegt zunächst, dass so viele Menschen wie nie einen Jagdschein besitzen oder gelöst haben. Sie beantwortet jedoch nicht die weitergehende Frage, wie viele davon regelmässig jagen, über ein Jagdrevier verfügen, nur als Gäste mitjagen oder den Schein lediglich aufrechterhalten. Eine öffentlich zugängliche deutsche Gesamterhebung, welche die Zahl der Jagdscheininhaber systematisch von der Zahl regelmässig jagender Personen trennt, konnte für diesen Vergleich nicht identifiziert werden. Ohne eine solche Erhebung lässt sich aus der Jagdscheinzahl allein kein direkter Gegenbeweis zum Rückgang der Jagdbeteiligung in anderen Ländern ableiten.

Die Motive für eine Jägerprüfung sind nicht zwingend identisch mit dem Motiv, später regelmässig selbst zu jagen. In einer DJV-Befragung nannten 62 Prozent der befragten Jägerinnen die Beschäftigung ihres eigenen Jagdhundes als wichtigstes Motiv für die Jägerprüfung. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie häufig diese Frauen jagen, die Befragung zeigt aber, dass Jagdprüfung und unmittelbare Jagdausübung nicht in jedem Fall deckungsgleiche Kategorien sind. Eine Beobachtung aus dem persönlichen Umfeld bestätigt diesen Eindruck anekdotisch: Eine Jägerin berichtete, sie habe die Ausbildung absolviert, um mehr über die Natur zu erfahren, auf die eigentliche Jagd würde sie selbst nicht gehen.

Fazit

Die verfügbaren Daten zeigen kein einheitliches Bild, wohl aber ein klares Muster: In Italien, Spanien, Portugal und den USA gehen Jagdbeteiligung oder Nachwuchs langfristig zurück. In Spanien und Portugal ist die Überalterung besonders deutlich dokumentiert. Deutschland weist zugleich einen Rekord bei Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhabern aus.

Dieser Rekord ist jedoch kein direkter Beleg für eine wachsende aktive Jägerschaft. Er zeigt, wie viele Menschen einen Jagdschein besitzen oder lösen, nicht aber, wie häufig sie tatsächlich jagen. Solange Deutschland keine vergleichbare Erhebung zur regelmässigen Jagdausübung veröffentlicht, bleibt offen, ob der Anstieg der Jagdscheine einen tatsächlichen Zuwachs aktiver Jägerinnen und Jäger abbildet, oder auch Personen umfasst, die ihren Schein nur gelegentlich, aus Ausbildungs-, Hunde- oder Naturinteresse nutzen.

Auch für die Schweiz gilt deshalb: Wer die Zukunft der Hobby-Jagd beurteilen will, sollte zwischen Prüfung, Jagdschein, Jagdberechtigung und tatsächlicher Jagdausübung unterscheiden. Mehr zur gesellschaftlichen Einordnung der Hobby-Jagd findet sich im Beitrag Der Hobby-Jäger im 21. Jahrhundert sowie im Dossier zu Studien über die Auswirkungen der Jagd. Die zugrunde liegenden italienischen Zahlen sind im Beitrag Italien: Weniger als 430’000 aktive Hobby-Jäger im Detail aufgeschlüsselt.

Italien: Weniger als 430’000 aktive Hobby-Jäger – neue Recherche korrigiert verbreitete Zahlen

Eine Recherche der Lega Abolizione Caccia zeigt anhand amtlich ausgestellter Jagdausweise: Nur 0,8 Prozent der italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz im Land waren in der Saison 2025/26 zur Hobby-Jagd berechtigt. Auch in Spanien, Portugal und den USA verliert die Hobby-Jagd langfristig an Bedeutung.

Die italienische Tierschutzorganisation Lega Abolizione Caccia (LAC) hat am 6. September 2026 eine Recherche zur Zahl der in Italien gelösten Jagdausweise veröffentlicht.

Demnach wurden für die Jagdsaison 2025/26 landesweit noch 429’484 Jagdausweise («tesserini venatori») an Personen mit italienischem Wohnsitz ausgegeben.

Bezogen auf die 53’383’000 italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien per 1. Januar 2026 (ohne die 5,56 Millionen registrierten Ausländerinnen und Ausländer) entspricht dies 0,8 Prozent der Bevölkerung. Die Auswertung zeigt zudem einen weiteren Rückgang gegenüber der Saison zuvor und zeichnet damit ein deutlich anderes Bild als häufig zitierte Angaben auf Basis von Waffenlizenzen oder Schätzungen aus Universitäten, Ministerien, Verbänden und der Jagdindustrie.

Amtliche Jagdausweise statt Waffenlizenzen

Kurator der Recherche ist Augusto Atturo, Umweltvertreter in der Jagd- und Wildtierkommission der Region Ligurien. Atturo berief sich auf das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdaten gemäss Artikel 5 des italienischen Gesetzesdekrets 33/2013.

Er fragte bei den zuständigen Stellen aller 19 Regionen sowie der autonomen Provinzen Bozen und Trient die Zahl der tatsächlich ausgestellten Jagdausweise für die zwei letzten Jagdsaisons ab. Berücksichtigt wurden jeweils nur Personen mit Wohnsitz in der betreffenden Region, um Doppelzählungen zu vermeiden, etwa wenn jemand aus praktischen Gründen Jagdausweise zweier Regionen besitzt. Für Bozen und Trient wurden die dort geltenden «permessi» für Einheimische herangezogen.

Die Methode unterscheidet sich wesentlich von Statistiken zu Waffenlizenzen für Jagdzwecke, wie sie von den Questure, den italienischen Polizeibehörden, ausgestellt werden. Solche Lizenzen sagen nicht zwingend aus, ob eine Person in einer bestimmten Saison einen saisonalen Jagdausweis löst oder die Jagd tatsächlich ausübt. Zudem erscheinen die Zahlen zu Waffenlizenzen oft erst mit erheblicher Verzögerung.

Vier Regionen beziehungsweise Provinzen, Latium, Kalabrien, Kampanien und Bozen, überschritten laut LAC zunächst die gesetzliche Antwortfrist von 30 Tagen. Atturo musste deshalb über die zuständigen Transparenzbeauftragten, die sogenannten RPCT, nachfassen.

Rückgang um 2,7 Prozent

In der Saison 2024/25 wurden noch 441’261 ausgestellte Jagdausweise für Personen mit Wohnsitz in Italien erfasst. Ein Jahr später sank die Zahl auf 429’484. Das entspricht einem Rückgang von rund 2,7 Prozent.

Region/ProvinzSaison 2024/25Saison 2025/26
Abruzzen8’8748’891
Basilikata5’4255’141
Provinz Bozen6’1226’207
Kalabrien23’33023’387
Kampanien32’06431’689
Emilia-Romagna25’77024’579
Friaul-Julisch Venetien7’4287’452
Latium41’56939’826
Ligurien12’02111’548
Lombardei50’29548’019
Marken8’3867’927
Molise3’2273’249
Piemont15’58815’082
Apulien18’64717’975
Sardinien31’40731’137
Sizilien26’09126’923
Toskana58’85455’627
Provinz Trient5’7255’732
Umbrien25’79025’370
Aostatal1’2721’224
Venetien33’37632’499
Total Italien441’261429’484

Die grössten absoluten Rückgänge verzeichneten die Toskana mit 3’227, die Lombardei mit 2’276 und Latium mit 1’743 weniger ausgestellten Jagdausweisen. Kleine Zunahmen gab es unter anderem in Sizilien, Kalabrien sowie den autonomen Provinzen Bozen und Trient.

Ein internationales Muster: Italien, Iberische Halbinsel und USA

Der Rückgang der Hobby-Jagd ist kein italienischer Einzelfall. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur demografischen Entwicklung der Hobby-Jagd auf der iberischen Halbinsel, mit Daten aus sechs spanischen Regionen und Portugal, kommt zum Schluss, dass die Alterung der Hobby-Jägerschaft stark, anhaltend und voraussichtlich kaum umkehrbar ist. Im untersuchten Gebiet sank die Zahl der Hobby-Jäger in den vergangenen 15 Jahren um 26 Prozent, über einen Zeitraum von 50 Jahren um 45 Prozent.

Rund 40 Prozent der untersuchten Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sind heute über 60 Jahre alt. Der Nachwuchs ging über 50 Jahre um 89 Prozent zurück. Für die Region Aragón dokumentiert die Studie zudem einen Rückgang der Jagdlizenzen von rund 54’000 auf weniger als 46’000 innerhalb von 15 Jahren.

Auch in den USA zeigt sich ein langfristiger relativer Rückgang. 1960 wurden dort rund 14,0 Millionen Jagdlizenzen verkauft, entsprechend 7,7 Prozent der damaligen Bevölkerung. Im Jahr 2020 waren es rund 15,2 Millionen Lizenzen; wegen des wesentlich stärkeren Bevölkerungswachstums entsprach dies nur noch 4,6 Prozent der Bevölkerung. Während die Zahl verkaufter Jagdlizenzen seit 1960 um 8,6 Prozent zunahm, wuchs die Bevölkerung im selben Zeitraum um 83,4 Prozent. Eine separate Erhebung des U.S. Fish and Wildlife Service zur tatsächlichen Jagdteilnahme zeigt einen ähnlichen Befund: Sie sank von 8,9 Prozent der Bevölkerung im Jahr 1960 auf 4,5 Prozent im Jahr 2016, den bisher tiefsten Wert der seit 1955 laufenden Erhebungsreihe.

Italien, die untersuchten Regionen Spaniens und Portugals sowie die USA zeigen damit ein vergleichbares langfristiges Muster: Die Hobby-Jagd verliert im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung an Gewicht und hat Schwierigkeiten, jüngere Generationen zu gewinnen. Bei direkten Ländervergleichen bleibt jedoch entscheidend, dass Jagdausweise, Jagdlizenzen und Umfragen zur tatsächlichen Jagdteilnahme unterschiedliche Grössen messen. Warum die Entwicklung in Deutschland in einzelnen Statistiken anders erscheint, ordnet der Beitrag Warum die Hobby-Jagd ihren Nachwuchs verliert, ausser in Deutschland ein.

Auch für die Schweiz relevant

Auch in der Schweiz verändern sich die Jägerzahlen regional seit Jahren, während die gesellschaftliche und politische Legitimation der Hobby-Jagd zunehmend hinterfragt wird. Die internationale Datenlage verdeutlicht, weshalb bei Jagdstatistiken genau hingeschaut werden muss: Waffenlizenzen, Verbandsangaben und tatsächlich ausgestellte Jagdausweise messen nicht dasselbe. Wer wissen will, wie viele Personen in einer Saison einen Jagdausweis lösen und damit jagdrechtlich zur Hobby-Jagd berechtigt sind, erhält mit den ausgestellten Jagdausweisen eine wesentlich aussagekräftigere Grundlage als mit blossen Waffenlizenz- oder Verbandszahlen.

Weitere Hintergründe bietet das Dossier zu Studien über die Auswirkungen der Jagd auf Wildtiere und Menschen.

Warum Freude am Töten kein harmloses Freizeitmotiv ist

Menschen, die Freude daran empfinden, Lebewesen zu töten und dafür zu bezahlen, zeigen aus psychologischer Sicht kein normales Freizeitverhalten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Mechanismen von Empathie, Mitgefühl und moralischer Hemmung, wie sie beim Grossteil psychisch gesunder Menschen vorhanden sind. Psychologisch handelt es sich um abweichendes Gewaltverhalten, auch wenn es politisch oder kulturell geduldet wird.

Freude am Töten ist ein klassisches Merkmal lustbasierter Gewalt. Der Gewaltakt selbst wirkt belohnend: nicht das Ergebnis, nicht eine behauptete Notwendigkeit, sondern das Töten. Das ist kein Randphänomen, sondern in der Gewaltpsychologie klar beschrieben.

Nicht jede Person, die jagt, wird den Tötungsakt gleich erleben oder offen als Freude benennen. Doch wer die Hobby-Jagd gerade als Freude am Erlegen, als Adrenalin, Triumph oder persönliche Befriedigung erlebt, zeigt eine psychologisch problematische Gewaltmotivation. Diese steht historisch und strukturell in Nähe zu autoritären und entwertenden Denkweisen, weil sie das getötete Lebewesen zum Mittel eigener Befriedigung macht.

Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

06.09.2026
So 12:18

54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)

Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.

Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.

Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Freiburg: Hobby-Jäger wollen den Steinbock bejagen

Während der Kanton den Steinbock wegen schwacher Bestände nicht zur Jagd freigibt, fordert die Hobby-Jagd-Lobby neue Abschüsse, künstliches Licht als Schusshilfe und Anfütterung. Umweltverbände und ein SP-Vorstoss halten dagegen.

Die Freiburger Jägerschaft und ihr Dachverband haben dem Kanton einen Forderungskatalog vorgelegt, der auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielt.

Im Zentrum steht ausgerechnet der Steinbock: Beide Freiburger Kolonien sind so schwach, dass der Kanton die Art nicht zur Jagd freigibt. Naturschutzorganisationen und ein parlamentarischer Vorstoss halten dagegen.

Ein Katalog der Ausweitung

Die Freiburger Hobby-Jägerschaft und der Freiburger Jagdverband haben dem Kanton eine Reihe von Forderungen unterbreitet, die auf eine weitreichende Ausweitung der Hobby-Jagd zielen. Die Zeitung «La Liberté» machte den Vorstoss publik und titelte unverblümt, die Freiburger wollten den Steinbock erlegen. Was auf den ersten Blick wie technische Detailanliegen wirkt, ergibt in der Summe das Muster einer politischen Offensive der Hobby-Jagd-Lobby: mehr jagdbare Arten, mehr technische Hilfsmittel und mehr Anlockung. Der Steinbock ist dabei die symbolträchtigste, aber längst nicht die einzige Forderung.

Denn parallel geht es um künstliches Licht als Schusshilfe beim Wildschwein und um eine Ausweitung der Kirrung, also der gezielten Anfütterung. Drei Anliegen, ein gemeinsamer Nenner: Der Jagddruck soll steigen, die Hobby-Jagd technischer werden, um die eigene Unfähigkeit zu kompensieren.

Der Steinbock: geschützt, aber nicht geschossen

Hier lohnt sich eine genaue Unterscheidung. Der Steinbock ist in der Schweiz eine besondere Art. Nach seiner Ausrottung zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde er ab 1911 mit Tieren aus dem italienischen Nationalpark Gran Paradiso wieder angesiedelt. Im Kanton Freiburg bestehen seit Jahrzehnten zwei Kolonien: jene am Vanil Noir mit dem angrenzenden Bimis und jene an der Dent de Lys.

Rechtlich ist der Steinbock geschützt, kann aber unter bestimmten Bedingungen bejagt werden. Entscheidend ist, was der Kanton daraus macht: Aufgrund der zu schwachen Bestände beider Kolonien gibt das Amt für Wald und Natur den Steinbock derzeit nicht zur Jagd frei. Die Forderung der Hobby-Jägerschaft zielt also nicht auf bereits laufende Abschüsse, sondern auf eine politische Öffnung dort, wo der Kanton aus guten Gründen die Bremse gezogen hat.

Wie gut diese Gründe sind, zeigt die jüngere Bestandsgeschichte. Am Vanil Noir zählte man vor einigen Jahren noch über 300 Tiere, 2014 waren es rund 200, und die Erhebung 2016 ergab einen historischen Tiefstwert von nur noch 111 Steinböcken. Allein zwischen 2015 und 2016 verschwanden 55 Tiere, ohne dass die Ursachen restlos geklärt wären. Eine Population, die derart eingebrochen ist, verträgt keinen zusätzlichen Jagddruck.

Dass ausgerechnet der Steinbock ins Visier gerät, hat eine bittere Ironie: Das Tier ist das Wappentier von Pro Natura, der ältesten Naturschutzorganisation der Schweiz. Wie problematisch die Jagd auf diese Art ist, zeigt sich seit Jahren im Nachbarkanton, wo die umstrittene Steinbockjagd im Wallis regelmässig für Kontroversen sorgt. Gerade die selektive Hobby-Jagd auf alte Böcke mit besonders grossen Hörnern steht seit Jahren in der Kritik, weil sie die Alters- und Sozialstruktur von Steinbockpopulationen verändern und unerwünschten Selektionsdruck erzeugen kann. Zum biologischen und züchterischen Hintergrund der Art gehört auch ein weniger bekanntes Kapitel, das wir im Beitrag zu den Steinbock-Ziegen-Hybriden beleuchten.

Licht und Anfütterung: Die Jagdlobby hat bereits Erfolg

Während der Steinbock noch Forderung ist, hat die Hobby-Jagd-Lobby beim Wildschwein bereits einen politischen Teilerfolg erzielt. Der Staatsrat hat zugesagt, die Jagdverordnung anzupassen und den Einsatz einer künstlichen Lichtquelle als Schusshilfe unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen: auf Hochsitzen in den internationalen Wasser- und Zugvogelreservaten sowie in kantonalen Reservaten am Südufer des Neuenburgersees, bis 21 Uhr, für die Jagd auf Wildschweine. Bei dieser Gelegenheit soll auch die Kirrung, also die Anfütterung, in denselben Gebieten begrenzt ausgeweitet werden, um die Tiere gezielt anzulocken. Ausgelöst wurde die Lockerung durch eine Motion aus den Reihen von SVP und Mitte, die mit Kulturschäden und dem Risiko der Afrikanischen Schweinepest argumentierte.

Solange die Verordnungsänderung nicht in Kraft ist, bleibt dies eine politische Zusage. Bemerkenswert ist aber schon jetzt der Schauplatz: Es sind ausgerechnet Vogelreservate, in denen nun mit künstlichem Licht geschossen und mit Futter angelockt werden soll.

Pro Natura: «Wie weit geht das noch?»

Die Naturschutzseite sieht in dieser Entwicklung kein Detail, sondern eine Richtung. Morgane Bättig, Projektleiterin bei Pro Natura, beobachtet die Lockerungen mit Sorge und bringt die Kernfrage auf den Punkt: Wie weit gehe man eigentlich noch? Sie befürchtet, dass die Hobby-Jagd immer technischer werde, und dies zulasten der Ökologie gehe. Die zunehmende technische Aufrüstung der Hobby-Jagd könne Wildtiere stören, die Sicherheit anderer Nutzerinnen und Nutzer der Landschaft beeinträchtigen und ernste Fragen des Respekts und der Ethik aufwerfen.

Was die Hobby-Jäger als «Verbesserung» verkaufen, ist aus dieser Perspektive das Gegenteil: eine Aufrüstung, die das Kräfteverhältnis zwischen Mensch und Wildtier weiter zugunsten der Waffe verschiebt.

Die politische Antwort: ein Vorstoss gegen die Jagd auf bedrohte Arten

Auf die Offensive der Hobby-Jägerschaft folgt der Gegenzug im Kantonsparlament. Grossrat Grégoire Kubski (SP, Fribourg) hat gemeinsam mit Pierre Vial (SP, Progens) eine Motion eingereicht, die im Kanton Freiburg ein Verbot der Hobby-Jagd auf geschützte Arten sowie auf jene Arten fordert, die auf der Roten Liste des Bundesamts für Umwelt als verletzlich, gefährdet oder stark gefährdet geführt werden. Kubski begründet den Vorstoss gemäss «La Liberté» mit dem wachsenden Druck der Jagdlobby, die er als schlagkräftig beschreibt. Es sei an der Zeit, zu zeigen, dass es Grenzen gebe.

Der Vorstoss trifft einen realen Widerspruch im System. In der Schweiz dürfen nach wie vor Arten bejagt werden, deren Überleben bedroht ist, ohne dass dafür ein zwingender Grund wie Kulturschäden vorliegt. Diese Spannung zwischen Jagdpraxis, Jagdgesetz und Roter Liste haben wir im Überblick zu den bejagten Wildtierarten in der Schweiz ausführlich dokumentiert. Dass Freiburg dabei kein unbeschriebenes Blatt ist, zeigt der Fall der Waldschnepfe: Der Kanton hält an der Jagd auf die Bécasse fest, obwohl die Art auf der Roten Liste steht, während sie in zahlreichen Deutschschweizer Kantonen längst verboten ist.

Patentkanton ohne laufende Hegepflicht

Ein Argument, mit dem die Hobby-Jagd ihre Sonderrechte gern rechtfertigt, lautet: Wer jagt, pflegt und reguliert auch. Im Fall von Freiburg trägt dieses Argument schlecht. Freiburg ist ein Patentkanton. Die Hobby-Jagd ist als Patentjagd organisiert: Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und eine jährliche Jagderlaubnis und jagen auf dem gesamten Kantonsgebiet, ohne feste Revierverantwortung wie in den Revierkantonen.

Damit fehlt die kontinuierliche Bindung an ein Gebiet und dessen Pflege. Eine öffentlich ausgewiesene, jährlich wiederkehrende Hegepflicht für Patentinhaberinnen und Patentinhaber ist in Freiburg nicht erkennbar. Zum Vergleich: Im Kanton Jura sind es rund acht Stunden pro Jahr, in Graubünden etwa fünf. In Freiburg dagegen ist die einzige klar dokumentierte Naturarbeit eine einmalige Anforderung in der Ausbildung: Wer die Jägerprüfung anstrebt, muss während der rund 18 Monate dauernden Vorbereitung mindestens 50 Stunden für die Natur leisten. Nach dieser einmaligen Naturleistung sollte der Kanton transparent darlegen, welche verbindlichen Pflegeleistungen Jagdpatentinhaber im laufenden Jagdbetrieb tatsächlich schulden.

Die Patentinhaber übernehmen jedenfalls keine feste ökologische Verantwortung für ein Revier, sondern handeln im Rahmen kantonaler Abschusspläne, die primär auf die Interessen von Forst- und Landwirtschaft ausgerichtet sind. Das relativiert das Selbstbild vom pflegenden Heger erheblich und stellt die Frage, mit welcher Legitimation die Hobby-Jagd nun zusätzliche Rechte an geschützten Arten einfordert.

Ein belastetes Verhältnis

Der aktuelle Konflikt fällt in eine Zeit, in der das Verhältnis zwischen Freiburger Hobby-Jägern und der kantonalen Wildhut ohnehin gespannt ist. Anlass war der Freispruch eines erfahrenen Hobby-Jägers, der ein von einem grossen Raubtier verletztes Reh erlöst hatte, ohne die zuständige Wildhüterin vorab zu informieren. Ein Kadermann des kantonalen Amts stellte diesen Freispruch schriftlich in Frage, worauf die Gerichtspräsidentin eine Verletzung der Gewaltenteilung rügte und der zuständige Staatsrat einschreiten musste.

In diesem Zusammenhang fiel eine bemerkenswerte Aussage. Die betroffene Wildhüterin hielt im Frühjahr 2026 in einem Schreiben an die Gerichtspräsidentin fest, der freigesprochene Hobby-Jäger verletze wie jeder Hobby-Jäger und wie es die Statistiken zeigten jedes Jahr gesunde Tiere im Rahmen der Hobby-Jagd, ohne dass ihn das sonderlich zu stören schien. Ein Eingeständnis aus dem Umfeld der Wildhut selbst, das die Kehrseite der Hobby-Jagd offenlegt. «La Liberté» konnte das Schreiben einsehen.

Die kantonale Kontrollbilanz der Saison 2025/26 nennt 31 Ordnungsbussen, 13 Anzeigerapporte und zwei Patententzüge. In derselben Bilanz werden beim Wildschwein 162 Abschüsse durch Patentjägerinnen und Patentjäger sowie 117 subsidiäre Abschüsse durch die Wildhut ausgewiesen. Zur Einordnung von Verbänden, Lobbydruck und politischer Einflussnahme im Jagdwesen lohnt ein Blick in den grossen Hobby-Jäger-Radar.

Nicht der Einzelfall, sondern die Richtung

Schon 2020 formierte sich in Freiburg ein breites Komitee gegen die damalige Verschärfung des eidgenössischen Jagdgesetzes, getragen von SP, Grünen, Grünliberalen und CVP und unterstützt von Pro Natura, WWF, dem Cercle ornithologique, dem Tierschutz und BirdLife. Der Widerstand gegen eine Ausweitung der Hobby-Jagd auf geschützte Arten hat im Kanton also Tradition.

Genau darum geht es auch jetzt: Eine kleine Steinbockpopulation, die der Kanton wegen ihrer schwachen Bestände nicht zur Jagd freigibt, steht einer Forderung nach jagdlicher Öffnung gegenüber. Zusammen mit den Plänen für künstliches Licht als Schusshilfe und für mehr Anfütterung zeigt sich eine politische Richtung: mehr Jagddruck, mehr technische Mittel und weniger Rücksicht auf den Schutz von Wildtieren. Ob der Vorstoss von Grégoire Kubski und Pierre Vial diese Entwicklung bremsen kann, entscheidet sich im Freiburger Kantonsparlament.

Jagdfieber

Zur Saisoneröffnung: der psychologische Blick hinter den Rausch der Hobby-Jagd.

Mit der Eröffnung der Hochjagd 2026 beginnt für Zehntausende Wildtiere die gefährlichste Zeit des Jahres. Während in Graubünden, im Tessin und im Wallis die Vorfälle der laufenden Saison dokumentiert werden, lohnt der Blick auf eine oft verdrängte Frage: Was treibt Menschen an, das Töten zum Freizeitvergnügen zu machen? Psychologen, Psychiater und Psychoanalytiker sprechen im Zusammenhang mit der Jagd und dem sogenannten Jagdfieber von tief liegenden psychischen Mustern. Dieser Beitrag ordnet ein, was hinter dem Rausch der Hobby-Jagd steckt.

Gibt es Unterschiede zwischen Hobby-Jägern und Serienkillern?

Beide sind krank (Jagdfieber) und haben ein starkes Verlangen nach Macht und Kontrolle. Jagen kann ein erstes Symptom für eine gefährliche Psychopathie sein, die sich nicht allein auf Tiere beschränkt. Viele Studien belegen, dass Gewalttaten an Tieren unser ganzes Augenmerk verlangen.

Sowohl der Serienmörder als auch der Hobby-Jäger meint, an etwas Wichtigem teilzuhaben.

Auffallend häufig werden bei Serienkillern Gehirnanomalien festgestellt. Gewalt hinterlässt nach kurzer Zeit Spuren im Gehirn. Neuropsychologen bestätigen: Die Amygdala, ein Kerngebiet im Gehirn, ist bei Gewalttätern auffällig zurückgebildet oder gestört. Ist dieser zentrale Teil des Gehirns defekt, ist unter anderem das Ekelgefühl ausgeschaltet.

Beim Töten empfinden beide gleich, wie beim Konsum von Drogen. Eine temporäre Erleichterung, Beruhigung geht durch ihren Körper und Geist, bis im Jagdfieber erneut auf die Suche nach einem Opfer gegangen werden muss. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Jagd auch andere illegale Aktivitäten wie Wilderei, Waffenschmuggel, Kriminalität und Alkoholmissbrauch praktiziert und Soziopathie gefördert werden.

Einschlägige Jägermagazine sind voll mit Bildern von Hobby-Jägern im Jagdfieber, die eine Waffe in der Hand halten und in einer dominierenden Position über ihren Opfern posieren. Solche Magazine regen die Fantasie der Hobby-Jäger an, noch mehr und mehr jagen zu wollen, auch in allen Herren Ländern. Derartige Fotografien und Filme brauchen Hobby-Jäger, um sich wichtig zu fühlen.

Die Jagdwaffen führen im Jagdfieber zu Missbrauch in unser aller Sozialleben. Immer wieder kommt es zu Suiziden mit Schusswaffen, Drohungen und tödlichen Tragödien. Jahr für Jahr werden unzählige Menschen durch Hobby-Jäger und Jägerwaffen getötet und verletzt, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Gliedmassen amputiert werden müssen.

Gebiete, wo Wildtiere stark bejagt werden, können einen noch grösseren Bestand produzieren. Hobby-Jäger meucheln nicht nur kranke oder alte Tiere, sondern nicht selten die stärksten und gesündesten Wildtiere. Eine grosse Anzahl Wildtiere wird im Laufe der Jagd nur verletzt und nicht getötet. Jagen zerstört die natürliche Balance von Tierpopulationen.

Tiere spielen eine ebenso wichtige Rolle wie Menschen. Sie zeigen uns auch, wie wichtig es ist, dass man teilt, da wir Menschen nicht die einzigen Lebewesen auf dem Planeten sind.

IG Wild beim Wild

Jagd ist der dunkle Schatten, welcher die Wildtiere quält. Jagd ist wie Prostitution. Revier- und Patentjäger entrichten einen Geldbetrag, um ihrer Leidenschaft frönen zu können, den Tötungstrieb ausleben zu dürfen. Es werden dafür attraktive Jagden organisiert.

Jagd Schweiz

Ausser zum Beispiel im Kanton Genf

Der seit 1974 hobbyjägerbefreite Kanton Genf hat die durch die unprofessionellen Hobby-Jäger selbstgemachten Wildtierprobleme nicht. Die Wildtiere werden dort von 12 professionellen Umwelthütern (Gardes de l’environnement) betreut, was den Steuerzahler pro Jahr nicht einmal einen Kaffee kostet, laut Genfs Wildhüter Gottlieb Dändliker. In Holland wurde die Jagd 2002 auch weitgehend abgeschafft.

Jagd ist hässlich. Jagd ist Tierquälerei. Jagd gibt vor, etwas zu sein, was es gar nicht ist.

Dass die Jagd in der Schweiz immer perverser wird, ist dem Hobby-Jäger egal. Neuerdings werden auf den Sonderjagden trächtige Reh- und Hirschkühe geschossen oder einzelne Mütter und Kälber. Sogar das Bambi-Schiessen wird in den höchsten Tönen gelobt. Und dies nur, weil die Jagdplaner versagt haben, Wildtierpopulationen nachhaltig zu regulieren, weil die selbstverursachten Probleme ihrer schlechten Wissenschaft im Wildtiermanagement längst über den Kopf gewachsen sind. Wie ist es sonst zu erklären, dass bei angeblich immer kleiner werdenden Lebensräumen es immer mehr Hirsche, Wildschweine und dergleichen gibt, wenn nicht durch die falsche Jagdausübung als Ganzes?

Es gibt wenige Hobby-Jäger, die verstehen, dass sich die Bestandsdichte von Wildtieren dynamisch aufgrund von Nahrungsangebot, Territorialität, Klima, Krankheiten, Ressourcen sowie sozialen und physiologischen Faktoren ohne menschliches Zutun regelt, wenn sie nicht zerschossen wird. Der Jagddruck sowie andere Faktoren hingegen erhöhen die Reproduktionsraten der betroffenen Tierpopulationen, was man nicht nur bei den Wildschweinen, Füchsen, Rehen, Hirschen und Tauben, sondern bei jeder Spezies (Arterhaltung, Überlebensinstinkt, Geburtenausgleich) beobachten kann. Die meisten Hobby-Jäger akzeptieren die mitessenden Beutegreifer nicht. Sie hegen Rehe, Hirsche und Gämse ähnlich wie Haustiere und wollen dann möglichst viel ernten. Sie denken, die Wildtiere gehörten ihnen und sie hätten ein Recht auf Beute und Wildtiermord zum Spass. Die einheimischen Wildtiere gehören niemandem (res nullius). Hobby-Jäger haben die Verachtung von Tieren perfektioniert.

Graubünden hält an Sonderjagd fest
Weidetier Hirsch

Hobby-Jäger haben ein grosses Verlangen, etwas Heldenhaftes zu tun. Das Selbstwertgefühl durch den Akt des Tötens zu befriedigen. Hobby-Jäger schrecken nicht zurück, mit missionarischem Eifer an Schulen Kinder zu missbrauchen. Sektiererisch mit ihrem Jägerlatein machen sie Werbung für ihre gewalttätige Leidenschaft. Kinder und Jugendliche besitzen eine grosse Liebe zu Tieren und da werden ihnen von Hobby-Jägern Waffen und Schandtaten in die Hände gelegt.

Krankes Kind von Hobby-Jäger mit einem sterbenden Wildtier:

Was Hobby-Jäger und Serienkiller auch verbindet, ist der Wunsch, Trophäen von ihren Opfern zu sammeln. Beide lieben es, auf die Pirsch zu gehen, nach Opfern Ausschau zu halten, für den nächsten gewalttätigen Akt.

«Ich will damit nicht andeuten, dass die meisten Jäger schwache Menschen sind, aber meiner Erfahrung nach nutzen schwache Menschen oft genug die Möglichkeit, ihren Makel zu kompensieren, indem sie jagen oder mit Waffen und Messern herumspielen».

Die Seele des Mörders» vom FBI – Profiler John Douglas

Hobby-Jäger wurden sowohl in Europa als auch in den USA schon psychologischen und soziologischen Untersuchungen unterzogen und hinsichtlich verschiedener Aspekte mit Nichtjägern verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass Jäger keine höhere Naturverbundenheit aufweisen als Nichtjäger, Themen des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes eher negativ gegenüberstehen und allgemein eine höhere Tendenz zu aggressiven Verhaltensweisen zeigen. Die jägerische Tier- und Naturliebe erfreut sich nicht am Dasein des geliebten Objekts, vielmehr zielt sie darauf ab, das geliebte Wesen mit Haut und Haar zu besitzen, und gipfelt darin, es durch den Akt des Tötens zur Beute zu machen. Nirgendwo zeigt sich dies deutlicher als in den Jagderzählungen, in praktisch jeder Ausgabe der gängigen Jagdzeitschriften.

Auch wenn Menschen, die jagen, unterschiedliche Charaktereigenschaften haben, vereint die Hobby-Jäger doch letztlich alle das gleiche Tun: ein gewalttätiger Umgang mit friedliebenden Tieren und der Natur, oftmals nur als Spass, Freizeitvergnügen, im Jagdfieber oder auch als Sport, sowie die Vergiftung der Natur mit bleihaltiger Munition.

Hobby-Jägerinnen und Jäger leisten bei einer genauen Analyse keinen wertvollen Beitrag für die Flora und Fauna. Hobby-Jäger sorgen bis zum heutigen Tag für ein katastrophales Ungleichgewicht in der Natur. Mit den hohen, herangezüchteten Beständen an Schalenwild bringen sie zudem zum Beispiel die Schutzwälder in den Bergregionen in Gefahr.

Viele Schweizer Hobby-Jäger beteiligen sich im Jagdfieber an Jagden im Ausland und tun dies sicher nicht, weil ihnen Flora und Fauna am Herzen liegen. Die heutige Jagd ist kein ehrenwertes Handwerk, sondern eine Unkultur mit all den sinnlos praktizierten Tierquälereien.

«Mit dem Jagdschein wird die Lizenz zum Töten erworben. Dass im Volksmund jemand, ›der den Jagdschein hat‹, als nicht ganz zurechnungsfähig gilt, hat wohl, wie die meisten Volksweisheiten, einen wahren Kern. Und in der Tat wissen wir weder, wie viele Psychopathen, Waffennarren oder Suchtkranke unter den Jagdscheininhabern sind, die ganz legal mit Schusswaffen hantieren dürfen. Noch wissen wir, wer unter den Jagdscheinanwärtern einzig und allein die Jägerprüfung ablegen will, damit er legal an Schusswaffen kommt. Wir wissen es nicht, die Behörden wissen es nicht, die Jagdverbände wissen es nicht, und wollen es lieber auch nicht wissen.»

Karin Hutter

Was die Forschung wirklich zeigt

Die Gleichsetzung von Hobby-Jägern und Serienmördern ist eine Zuspitzung, keine wissenschaftliche Diagnose. Seriöse Forschung geht differenzierter vor, und ihre Befunde sind für die Hobby-Jagd unbequem genug.

Gesichert ist der Zusammenhang zwischen Jagdwaffen und tödlicher Gewalt im häuslichen Umfeld. Der Psychiater Jean-Louis Terra wies bereits 2003 nach, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 als weiterhin gültig bestätigte. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in ihrer Analyse von 42 Partnerschaftsmorden, dass rund 71 Prozent der mit Schusswaffen begangenen Femizide mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» im Haushalt griffbereit sind.

Auch die Hirnforschung liefert Hinweise. Eine systematische Übersichtsarbeit und Meta-Analyse funktioneller Bildgebungsstudien (Dugré et al. 2025) dokumentiert bei ausgeprägter Aggressionsneigung konsistente Auffälligkeiten in jenen Hirnarealen, die Empathie, Ekel und Impulskontrolle steuern. Eine fMRT-Studie (Decety et al. 2013) zeigte, dass sich bei Menschen mit psychopathischen Zügen beim Vorstellen fremden Schmerzes keine empathische Reaktion einstellt.

Wer mehr wissen will: Unsere Studienübersicht zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd bündelt die Forschung zu Stress, Sozialstrukturen und Gewalt, das Dossier Psychologie der Jagd ordnet Motive und gesellschaftliche Folgen ein.

Christian Lüdke ist Psychotherapeut, bildet Spezialeinheiten der Polizei aus und beschäftigt sich vor allem mit der Psychologie von Tätern.

Lüdke: «Solche Menschen führen ein Doppelleben. Im Inneren fühlen sie sich wie die absoluten Versager, familiär, beruflich und sexuell, und werden von extremen Machtwünschen geleitet. Weil sie das im Alltag nicht umsetzen können, müssen sie das über so eine Gewalttat machen und suchen sich die schwächsten Opfer aus.»

Wie kann man einen solchen Menschen erkennen?

Lüdke: «Nach aussen hin sind sie meistens sehr unscheinbar. Aber in der Lebensgeschichte dieser Täter finden sich häufig um das elfte Lebensjahr herum drei Symptome: dass sie wieder ins Bett machen, dass sie mit Feuer spielen und vor allem, dass sie Tiere quälen.»

Sind das Einzelfälle?

Lüdke: «Leider nein. Es gibt sehr viele Menschen unter uns, die eine so hohe kriminelle Energie haben, dass sie quasi tickende Zeitbomben sind.» 

Was ist der gute Weg? Es ist der Weg, wo darüber nachgedacht wird, wie man das Töten von Lebewesen verhindern kann.

Mehr dazu im Dossier: Psychologie der Jagd

Sie können mit Barmherzigkeit allen Tieren und unserem Planeten helfen. Wählen Sie Mitgefühl auf Ihrem Teller und in Ihrem Glas. Go vegan.

Podcast-Episode: Jagd in Graubünden und Wolfspolitik

Wem sind Jagdregeln und Wolfsmanagement letztlich rechenschaftspflichtig, den Wildtieren, der Öffentlichkeit oder den Interessen der Hobby-Jagd?

In dieser Folge untersucht Wild beim Wild die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden.

Im Zentrum stehen Widersprüche in den Jagdvorschriften und die politische Verantwortung für die proaktive Wolfsregulation.

Bei den Jagdregeln zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Nachtsicht- und Wärmebildtechnik, Drohnen sowie das Anlocken von Schalenwild sind grundsätzlich untersagt, doch sobald effizientere Abschüsse erwünscht sind, entstehen Ausnahmen. Für die nächtliche Wildschweinjagd in der Mesolcina wird Wärmebildtechnik zugelassen; beim Fuchs fehlt ein gleichwertiges Verbot von Köderplätzen. Auch die jagdliche Nutzung von Mobiltelefonen war einst klar verboten, ist im heutigen Verordnungstext aber nicht mehr ebenso eindeutig geregelt. Der Anspruch auf Fairness gegenüber Wildtieren steht damit unter Vorbehalt.

Die Folge fragt auch nach dem Zweck einer Hobby-Jagd, deren frühere Verbandsführung die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet hat. Wenn ökologische Notwendigkeit fehlt, bleibt die Frage offen, ob das Regelwerk Wildtiere schützt oder vor allem ein Freizeitinteresse organisiert.

Der zweite Schwerpunkt ist die Wolfsregulation. Das BAFU hat für die Periode ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln bewilligt; bei vier weiteren Rudeln sind sie nach bestätigtem Nachwuchs möglich. Zusätzlich beantragt Graubünden die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels – obwohl die Nutztierrisse bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert waren.

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, begründet die Eingriffe unter anderem mit sinkenden Risszahlen. Der Rückgang setzte jedoch bereits vor Inkrafttreten der neuen Grundlage für präventive Abschüsse im Dezember 2023 ein. Arquint selbst nennt den ausgebauten Herdenschutz als wichtigen Einflussfaktor. Gleichzeitig sagt er, ganze Rudel sollten nicht ausgelöscht werden, während sein Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels beantragt.

Die Folge beleuchtet zudem Arquints Doppelrolle als passionierter Hobby-Jäger und leitender Vertreter jener Behörde, die über die Wolfsregulation entscheidet. Naturschutzvereine kritisieren die Praxis als Ausrottungspolitik; die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks warnte bereits 2024, dass vollständige Rudelentnahmen wissenschaftlich nicht angezeigt seien. Schweizweit stieg die Zahl der Wolfsrudel laut Ticker trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden von 35 auf 40.

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

Humanewashing: Wie die Hobby-Jagd das Töten als Fürsorge verkauft

Nicht der Jargon unter Jägern, sondern die Sprache nach aussen: Wie Verband und Behörden mit «Regulierung», «Entnahme» und «nachhaltiger Nutzung» das Töten von Wildtieren zum Dienst an Natur und Allgemeinheit umdeuten.

Konzerne kennen das Prinzip längst. Wer ein umweltschädliches Geschäft betreibt, umgibt es mit einer Sprache, die nach Nachhaltigkeit klingt: «klimaneutral», «naturnah», «verantwortungsvoll».

Das nennt man Greenwashing. Weniger bekannt ist der Zwilling dieses Prinzips im Umgang mit Tieren. Die US-amerikanische Organisation Committee to Abolish Sport Hunting hat dafür einen treffenden Begriff geprägt: Humanewashing. Gemeint ist der Einsatz sorgfältig gewählter Wörter, die das Töten mitfühlend, notwendig oder nützlich erscheinen lassen.

Wichtig ist eine Unterscheidung, die oft übersehen wird. Die Hobby-Jagd pflegt zwei Sprachen, nicht eine. Die eine richtet sich nach innen, an die eigene Zunft: das Weidmannslatein mit «Äser», «Schweiss» und «Strecke», das den Tötungsakt für die Beteiligten selbst entschärft. Diese interne Sprache haben wir im Beitrag «Jägerlatein: Wie Jagdsprache das Töten beschönigt» seziert. Die andere Sprache richtet sich nach aussen, an Öffentlichkeit, Medien und Politik. Sie klingt sachlich, behördlich, beinahe wissenschaftlich, und genau darum geht es hier. Denn während der interne Jargon nur Distanz schafft, erfüllt die Aussensprache eine strategische Aufgabe: Sie soll die Freizeitjagd legitimieren.

Das Vokabular der Legitimation

Die nach aussen gerichtete Sprache vermeidet alles Anrüchige. Ein Wildtier wird nicht getötet, es wird «entnommen» oder «erlegt». Der Abschuss heisst «Regulierung», «Bestandeskontrolle» oder «Wildtiermanagement». Die Freizeitjagd firmiert als «Hege», als «Pflege», als «nachhaltige Nutzung» oder «Bewirtschaftung» einer Ressource. Wo ein Tier ausserhalb der Jagd zu Tode kommt, verschwindet es diskret als «Fallwild».

Diese Begriffe haben eine gemeinsame Eigenschaft: Sie borgen sich Autorität aus Ökonomie, Verwaltung und Wissenschaft. «Nachhaltige Nutzung» stammt aus der Forstwirtschaft. «Management» und «Bewirtschaftung» klingen nach betriebswirtschaftlicher Rationalität. «Regulierung» suggeriert einen technischen, wertfreien Eingriff, so neutral wie das Justieren eines Thermostats. Wer diese Wörter verwendet, stellt sich unbemerkt in eine Reihe mit Fachleuten, Behörden und Ökologen. Das Töten als Freizeitpraxis verschwindet hinter einer Fassade aus Sachlichkeit.

Wenn die Sprache mit der Wirkung kollidiert

Die entscheidende Frage lautet: Deckt sich die Wirkung mit dem Anspruch des Begriffs? Beim Wort «Regulierung» lässt sich das am Rothirsch prüfen. Laut Eidgenössischer Jagdstatistik wird der Bestand in der Schweiz heute auf rund 40’000 Tiere geschätzt, und er nimmt weiter zu, obwohl die Abschusszahlen seit Jahren steigen. Das ist kein Widerspruch, den nur Kritiker sehen: Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei hielt bereits im Bericht «Überblick Situation Rothirsch St. Gallen» (2022) fest, dass die heutige jagdliche «Entnahme» in einigen Gebieten nicht reiche, um den Bestand zu regulieren. Damit trägt der Begriff die behauptete Wirkung gerade nicht von selbst. Wer «Regulierung» als wirksame Senkung oder Stabilisierung eines Bestandes verkauft, muss zeigen, dass die Massnahme dieses Ziel auch erreicht. Wo Bestände trotz steigender Abschüsse weiter wachsen, bleibt vom Wort nur die Behauptung.

Warum die Hobby-Jagd die Überpopulation, die sie zu bekämpfen vorgibt, teils sogar anheizt, zeigt unsere Analyse «Warum die Hobby-Jägerei das Problem vergrössert, das sie lösen will». Und ob das Selbstbild vom Hobby-Jäger als Naturschützer einem nüchternen Abgleich standhält, prüft unser Faktencheck «Hobby-Jäger als Naturschützer?». In beiden Fällen dasselbe Muster: Die Begriffe versprechen, was die Zahlen nicht einlösen.

Ähnlich verhält es sich mit «Hege». Das Wort suggeriert Fürsorge, Schutz, Pflege. Unter dem Etikett können jedoch Fütterungen, Kirrungen und weitere Eingriffe stehen, die Bestände lokal erhöhen oder Wildtiere räumlich verlagern. Hinzu kommt Jagddruck in einem grossen Teil des Jahres. Wo Ruhe- und Rückzugsräume fehlen, kann dies den Anspruch der Fürsorge geradezu ins Gegenteil verkehren, und «Hege» wird zur Beschönigung der Störung, die sie eigentlich benennen müsste.

Wem die Sprache dient

Bliebe es bei der Wortkritik, wäre wenig gewonnen. Die entscheidende Frage lautet: Wer profitiert davon, dass Töten wie Fürsorge klingt? Die Antwort führt zu handfesten Interessen. Der Verband braucht das Bild vom verantwortungsvollen Heger, um eine Freizeitausübung mit der Schusswaffe gesellschaftlich zu rechtfertigen. Behörden brauchen es, um Abschüsse als geordnetes Wildtiermanagement auszuweisen, statt die harten Strukturfragen von Lebensraum, Verkehr und Landwirtschaft anzupacken.

Wie dünn die Fürsorge-Rhetorik wird, sobald es ernst wird, zeigt das Tessin. Dort fiel im Zusammenhang mit der Wolfsregulierung die Rede vom «bewaffneten Arm des Staates» und von neuen «Einsatzregeln», also ein polizeilich-militärisches Vokabular, das mit «Hege» nichts mehr gemein hat. Diese Aussagen und ihren Kontext haben wir in «Tessin: Hobby-Jagd, Gewaltmonopol und der Faktor-4-Mythos» dokumentiert. Wer so redet, beschreibt keine Tradition und keine Pflege, sondern die Mobilisierung bewaffneter Freizeitjäger für einen staatlich definierten Abschussauftrag. Zwischen «bewaffnetem Arm des Staates» und «Hege» liegt kein Widerspruch, sondern eine Arbeitsteilung: Das eine ist die Funktion, das andere die Verpackung.

Eine ehrliche Debatte beginnt mit ehrlichen Begriffen

«Regulierung», «Hege», «Entnahme» und «nachhaltige Nutzung» klingen fachlich und neutral. Doch sie sind es nicht automatisch: Sie legen bereits nahe, dass das Töten von Wildtieren notwendig, fürsorglich oder ökologisch wirksam sei. Werden sie ohne Nachweis der tatsächlichen Wirkung verwendet, legitimieren sie das Töten sprachlich und entkräften Kritik, bevor sie geprüft ist. Gerade deshalb müssen Behörden und Jagdverbände offenlegen, welches konkrete Ziel ein Abschuss verfolgt, woran sein Erfolg gemessen wird und welche nichttödlichen Alternativen geprüft wurden. Wer «Regulierung» sagt, muss Regulierung belegen. Wer «Hege» sagt, muss zeigen, worin das Wohl des einzelnen Tieres, der Population und des Lebensraums besteht.

Wer Wildtiere schützen will, darf nicht zulassen, dass Sprache den Tod eines Tieres zur unsichtbaren Verwaltungsleistung macht. Es geht nicht um «Ernte» oder «Entnahme», sondern um ein Tier, das durch einen Schuss stirbt. Weiterführende Faktenchecks, Analysen und Hintergründe bündeln wir in unseren Dossiers zur Hobby-Jagd.